Umweltjournal.de | Artikel Nr.: 3200

Neues Bundesnaturschutzgesetz: Ein großartiger Erfolg für die Bundesregierung

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Köln, 07.06.2002: Ein Gastkommentar von Helmut Röscheisen, Generalsekretär des Deutschen Naturschutzrings - DNR
Sehr zufrieden ist der Deutsche Naturschutzring (DNR, Bonn) mit dem reformierten Bundesnaturschutzgesetz. Nach über zwanzigjährigem Stillstand liegt endlich ein grundlegend überarbeitetes und zukunftweisendes Bundesnaturschutzgesetz vor.


Der frühere Bundesumweltminister Klaus Töpfer hat das Fehlen der Novelle als „klaffende Wunde“ bezeichnet. Im Vermittlungsausschuss mussten aus Sicht des Naturschutzes noch einige „Kröten“ geschluckt werden, bis es dann zur endgültigen Verabschiedung am 1.2.2002 kam. Darunter ist vor allem die Streichung von Bebauungsplänen, die Planfeststellungsverfahren ersetzen, aus dem Katalog der klagefähigen Rechtsakte bei der Verbandsklage zu nennen. Ebenso bedauerlich ist der Wegfall der schlagspezifischen Dokumentation beim Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Weinbau und kleineren landwirtschaftlichen Betrieben.

Inzwischen hat der DNR den Bundesumweltminister Jürgen Trittin zu diesem großen Erfolg beglückwünscht. Seine Amtsvorgänger Klaus Töpfer und Angela Merkel scheiterten immerhin beide an der Novelle des Naturschutzgesetzes. Das neue Gesetz enthält zentrale Forderungen des DNR wie:
  • den Schutz der Natur um ihrer selbst willen
  • ein Biotopverbundsystem auf 10 Prozent der Gesamtlandesfläche
  • Kriterien für eine naturverträgliche Landwirtschaft
  • das Klagerecht für Naturschutzverbände
  • die flächendeckende Einführung der Landschaftsplanung

Besonders begrüßenswert ist die Umwandlung der bisherigen Ausgleichszahlungen für Nutzungsbeschränkungen in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft in eine allgemeine Rahmenregelung für die Bundesländer.

Von erheblicher Bedeutung für die nachhaltige Sicherung standorttypischer Lebensräume und Lebensgemeinschaften, Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen ist die quantitative Vorgabe von mindestens 10 Prozent der Landesfläche zur Schaffung eines Biotopverbundes. Zentrales Ziel wird es dabei sein, die Kernflächen für national bedeutsame Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen großflächig und rechtlich abgesichert zu schützen und miteinander zu verbinden.
Der DNR betont, dass das nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz" jüngst verabschiedete Naturschutzgesetz einen weiteren Höhepunkt der rot-grünen Koalition darstellt. Weitere wichtige zu bewältigende Aufgaben, wie die Agrarwende und eine Verkehrswende, warten auf diese Bundesregierung. Helmut Röscheisen

Helmut Röscheisen ist 52 Jahre alt. Er studierte Betriebswirtschaftslehre und Verwaltungswissenschaften. Seit 1980 ist er der Generalsekretär des Deutschen Naturschutzringes (DNR) in Bonn. Helmut Röscheisen ist Vorstandsmitglied im Europäischen Umweltbüro (EEB), Gründungsvorsitzender des Verkehrsclub Deutschland (VCD) und Ökologischer Tourismus in Europa (Ö.T.E.). 1997 war er Mitglied der EU-Kommission zur UN-Generalversammlung „5 Jahre nach Rio“. Seit 2000 ist er der Juryvorsitzende des „Förderpreises Ökologischer Landbau“ (siehe Beitrag in diesen KATALYSE Nachrichten).
Autor: KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung
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Stand: 6. September 2002
Erstellt: 7. Juni 2002
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