Umweltjournal.de | Artikel Nr.: 3265

Biodiversität als neues Konzept im Naturschutz

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Köln, 25.06.2002: Biologische Vielfalt ist die Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung. Dies wird vielfach vergessen und auch in der Öffentlichkeit nicht entsprechend wahrgenommen. Was sind die Gründe dafür? Biologische Vielfalt ist komplex!

Konzept des gerechten Ausgleichs


Die Biologische Vielfalt umfasst alles nichtmenschliche Leben. Von den Genen als Ausdruck innerartlicher Variabilität, der eher bekannten Artenvielfalt, der Vielfalt der Ökosysteme bis hin zu der Vielfalt der mehr oder weniger vom Menschen geprägten Landschaften. Zu dem Konzept der biologischen Vielfalt gehört aber noch mehr als die statische Differenzierung der verschiedenen Ebenen. Ein wesentlicher, die biologische Vielfalt beeinflussender Faktor ist der Mensch mit seinen legitimen Ansprüchen an Nahrung, Kleidung, Wohnung und Erholung. Um den Ansprüchen gerecht zu werden, ohne die lebenden Ressourcen zu übernutzen und somit auch zukünftigen Generationen gleiche Entwicklungschancen einzuräumen, werden im Rahmen des weltweiten Übereinkommens über die biologische Vielfalt ganzheitliche Konzepte entwickelt, die sowohl die Erhaltung biologischer Vielfalt auf allen ihren Ebenen, die nachhaltige Nutzung seiner Bestandteile, sowie den gerechten Vorteilsausgleich gleichrangig berücksichtigen. Der „gerechte Vorteilsausgleich“ ist in diesem Zusammenhang ein für ein internationales Abkommen neuartiges, sehr flexibles Konzept, das einen Ausgleich zwischen allen Beteiligten ermöglicht. Der „Ausgleich“ kann auf allen Ebenen und in jedem zeitlichen Rahmen erfolgen, z.B. zwischen den lebenden und zukünftigen Generationen, zwischen den reichen Ländern des „Nordens“ und den armen Länder des „Südens“. Der Ausgleich kann aber auch lokal, z.B. zwischen der Landwirtschaft einerseits und anderen Interessengruppen anderseits durchgeführt werden. Generell soll immer ein Ausgleich zwischen den „Bewahrern“ und den Nutzern biologischer Vielfalt herbeigeführt werden.

Schutz und Nutzung zum Gemeinwohl

Diejenigen, die lebende Ressourcen für die jetzt lebenden Menschen und zukünftige Generationen erhalten, oder Nutzungsverzichte üben zum Wohle aller, sind nach dem „Biodiversitätskonzept“ an den Gewinnen derjenigen, die aus der Nutzung dieser biologischen Vielfalt ihre Vorteile ziehen, zu beteiligen. Vielfach sind die Länder, Regionen oder Personengruppen, welche die biologische Vielfalt als Ressource besitzen und erhalten, nicht in der Lage diese auch für sich wirtschaftlich nutzbar zu machen. Dies gilt sowohl für bisher wenig genutzte oder potenziell nutzbare Arten als Grundlage zur Entwicklung neuer handelbarer Produkte, die chemischen Bestandteile in lebenden Organismen als „Rohstoff“ für die biotechnologische und pharmazeutische Industrie, die Sortenvielfalt in marginalisierten landwirtschaftlichen Systemen als wertvolle Ressource für die Pflanzenzüchtung, oder die Schönheit und Eigenart von Landschaften als Grundlage für die Freizeitnutzung und den Tourismus. Da die „Bewahrer“ ihren Lebensunterhalt heutzutage aber nicht mehr alleine durch traditionelle, die biologische Vielfalt fördernde, Nutzungsformen decken können, sind sie gezwungen diese aufzugeben und zu „produktiveren“ Wirtschaftsformen überzugehen. Diese betriebswirtschaftlich rationale Entscheidung des einzelnen Landnutzers ist aber volkswirtschaftlich, d.h. für die Allgemeinheit, von großem Nachteil. Am deutlichsten wird dieser Effekt beim Verlust der Vielfalt, Einzigartigkeit und Schönheit unserer Kulturlandschaften.

Biologische Vielfalt hat viele Facetten

Die biologische Vielfalt ist für die einen eine nutzbare Ressource, andere betonen, dass sie eine Fülle von wertvollen „Dienstleistungen“ zur Verfügung stellt und wieder andere sehen in ihr die verletzliche, vom Menschen geschundene Natur oder gar Gottes Schöpfung, die um ihrer selbst Willen wertvoll ist und deshalb geschützt werden muss.
Die ethischen Aspekt ziehen beim Vergleich mit kurzfristigen ökonomischen Interessen häufig „den Kürzeren“. Dabei könnte sich herausstellen, dass beide Standpunkte bei einer hinreichend langfristigen Betrachtungsweise durchaus nicht im Widerspruch miteinander liegen.
Da vor allem die „Serviceleistungen“ der biologischen Vielfalt, die das Leben der Menschen verbessern, immer noch weitgehend kostenfrei sind, werden sie bei der Abwägung von Kosten und Nutzen verschiedener Aktivitäten oder Eingriffen in Natur und Landschaft immer noch nicht hinreichend berücksichtigt. Um die „Leistungen“ der biologischen Vielfalt bei der Wasserreinhaltung, der Nahrungsmittelsicherheit (Schutz vor Missernten), dem Erosionsschutz, der Klimaverbesserung, dem Hochwasserschutz, der Erholungsvorsorge etc. besser honorieren zu können, muss es zu einer Umgestaltung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kommen, die auf einer sauberen Aufrechnung aller Kosten und Nutzen beruhen muss. Langfristige Aspekte sind bei der „Kostenrechnung“ besonders zu berücksichtigen. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen, unterstützt durch „perverse“ Anreizmaßnahmen in einigen Sektoren, die dem Nachhaltigkeitsgedanken zuwiderlaufen, kommen der Allgemeinheit, die für die Folgeschäden aufkommen muss, teuer zu stehen.

Dienstleistungen der Natur

Die Biodiversitätskonvention als konzeptioneller Rahmen, bietet mittlerweile für alle „Schützer“ und „Nutzer“ biologischer Vielfalt die Möglichkeiten einer Neuorientierung im Umgang mit biologischen Ressourcen, der Wertschätzung und Bewertung von „Serviceleistungen“ der Natur, den Ergebnissen der Evolution und/oder dem Wunder der „Schöpfung“. Dieser neue konzeptionelle Rahmen umfasst alle diese Sichtweisen. Er wurde in der Politik und Wirtschaft schon vielfach aufgegriffen und ansatzweise berücksichtigt. Auf jeden Fall wird er aus der zukünftigen Diskussion nicht mehr wegzudenken sein.

Stichwort „Biodiversität“

Bei der „Biodiversität“ handelt es sich um ein umfassendes Konzept, das von den Genen bis zur Landschaft alle Ebenen beinhaltet und gleichzeitig versucht, die verschiedenen Ansprüche der Menschen an die Erhaltung und nachhaltige Nutzung biologische Vielfalt in einen Ausgleich zu bringen. Das wesentliche Instrument dazu ist der „gerechte Vorteilsausgleich“, bei dem Vor- und Nachteile verschiedener „Anspruchsberechtigter“ gegeneinander abgewogen werden. Nur so kommt man bei komplexen Problemlagen zu langfristigen, robusten Lösungen, die allgemein akzeptiert werden.
Hinter dem Stichwort „Biodiversität“ steht ein Konzept, das sich wegen seiner Komplexität nicht für die Massenmedien eignet und daher in der Öffentlichkeit eher ein Schattendasein führt. Dennoch hat sich „unter der Oberfläche“ seit Rio eine Menge getan. Ein Umdenken hat bei vielen Beteiligten (Schützer und Nutzer biologischer Vielfalt) stattgefunden. Kooperation statt Konfrontation steht auf der Tagesordnung. Die Fronten weichen auf, man sucht das Gespräch, den Ausgleich. Ehemalige „Feinde“ werden zu Partnern, die nicht in ihren Interessenlagen und Meinungen übereinstimmen, die aber gemeinsam nach Lösungen suchen, die für alle akzeptabel und damit dauerhaft sind. Da die Biodiversitätskonvention weit gefasst ist und eine Vielzahl von Ausgleichsmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen Interessenlagen und Weltanschauungen bietet, ist sie besonders geeignet, den konzeptionellen Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland und der Welt abzugeben.

Biodiversität 10 Jahre nach Rio

Auf der internationalen Ebene besteht im April dieses Jahres, 10 Jahre nach Rio, nun erstmalig auf der 6. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention in Den Haag die Chance „Nägel mit Köpfen“ zu machen, indem international ein verbindliches Arbeitsprogramm für die nächsten 8 Jahre beschlossen wird. Nach den Jahren der Formierung und Konsolidierung, in denen organisatorische und konzeptionelle Fragen im Vordergrund standen, ist die Biodiversitätskonvention nun mittlerweile so weit, dass zudem die ersten international verbindlichen Regelungen verabschiedet werden können. Das wird noch schwierig werden, da es für einige Sektoren Einschränkungen bei ihren Aktivitäten oder Verhaltensmassregeln geben wird, an denen sie gemessen werden können. Die 6. Vertragsstaatenkonferenz ist deshalb auch ein Prüfstein, bei dem sich zeigen muss, ob die Konvention solchem massivem Widerstand gewachsen ist, z.B. wenn es um den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Wälder dieser Erde geht, und ob sie stark genug ist mit anderen, häufig populäreren Politikfeldern, wie z.B. der Armutsbekämpfung oder dem Klimaschutz, konkurrieren zu können.

Verantwortung für Deutschland

Deutschland hat als Mitglied der Biodiversitätskonvention eine besondere Verantwortung für seine biologische Vielfalt, aber auch für die durch deutsche Aktivitäten (z.B. Handel und Tourismus) beeinträchtigte Biodiversität anderer Länder. Dieser Verantwortung wird Deutschland u.a. durch die vielfältigen Aktivitäten des Bundesamtes für Naturschutz gerecht. Die dort vorhandenen, zum Teil jahrzehntelangen Erfahrung im Arten- und Biotopschutz, der Informationsvermittlung, der Landschaftsplanung, der Auseinandersetzung mit den Aktivitäten der Sektoren Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd, Energie, Tourismus, sowie bei der Nutzung genetischer Ressourcen, werden nach den Maßgaben der Biodiversitätskonvention konsequent weiterentwickelt. Als nationalem Kompetenzzentrum für Biodiversität arbeitet das Bundesamt für Naturschutz mit einer Vielzahl von Partnern verstärkt an ganzheitlichen Konzepten, die zu langfristig tragbaren und damit nachhaltigen Lösungen führen sollen. Dr. Horst Korn

Der Autor Dr. Horst Korn ist 47 Jahre alt und leitet nach dem Studium der Biologie, der Promotion, und der Habilitation seit 1993 das Fachgebiet „Biologische Vielfalt“ des Bundesamtes für Naturschutz. Mehrjährige Studien-, Forschungs- und Lehraufenthalte in Südafrika, U.S.A., Kanada und Costa Rica gingen dieser Zeit voraus. Er ist Mitglied oder Leiter verschiedener internationaler oder europäischer Arbeitsgruppen im Rahmen des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt.

Weiterführende und aktuelle Informationen zur biologischen Vielfalt und zur Biodiversitätskonvention finden Sie u.a. auf der Homepage der Biodiversitätskonvention www.biodiv.org, der deutschen Informationsplattform zur Biodiversität www.biodiv-chm.de, der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz www.bfn.de oder des „Biodiversity Clearing House Mechanism der Europäischen Umweltagentur biodiversity-chm.eea.eu.int
Autor: KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung
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Stand: 8. Oktober 2002
Erstellt: 25. Juni 2002
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