Umweltjournal.de | Artikel Nr.: 3183

Serie Innenraumschadstoffe Teil V.I Polychlorierte Biphenyle - PCB

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Köln, 05.06.2002: Ein nach wie vor aktuelles Umweltproblem stellen die Polychlorierten Biphenyle (PCB) dar. Das Kürzel PCB steht nicht für eine einzelne Verbindung, sondern für eine ganze Substanzgruppe mit insgesamt 209 theoretisch möglichen Verbindungen. Die einzelnen Verbindungen unterscheiden sich durch die Anzahl und Lage der Chloratome im Molekül und werden auch als Kongenere bezeichnet.

Wegen ihrer weltweiten Verbreitung kommt der Mensch täglich mit PCB in Berührung, insbesondere werden PCB oral über Lebensmittel und Muttermilch, aber auch inhalativ durch PCB-belastete Raumluft oder dermal durch direkten Kontakt mit PCB-haltigen Produkten aufgenommen. Seit letztem Jahr ist die Diskussion um Grenz- und Richtwerte wieder neu aufgekommen. PCB sind Altlasten, d.h. diese Stoffe werden schon seit Jahren in Deutschland nicht mehr produziert oder in Gebäude eingebaut.

Vorkommen und Eigenschaften

Polychlorierte Biphenyle (PCB) gehören zu der Gruppe der chlorierten Kohlenwasserstoffe, welche in der Natur nicht vorkommen. 1864 gelang die erste labortechnische Synthese von PCB. Die industrielle Produktion begann 1929. Technische PCB-Produkte sind farblose oder gelbliche bis dunkelbraune, ölige Flüssigkeiten, oder harzige Feststoffe bei höheren Chlorgehalten. Für die technische Anwendung sprachen mehrere vorteilhafte Eigenschaften:
  • Billig herzustellen
  • Nicht brennbar
  • Chemisch stabil
  • Nicht korrosiv
  • Gute Isolationseigenschaften gegenüber elektrischem Strom.
Aufgrund dieser Eigenschaften wurden PCB als Allround-Chemikalie eingesetzt. Bei der Anwendung der PCB wird zwischen offenen und geschlossenen Systemen unterschieden. PCB wurden auf Grund ihrer guten Isoliereigenschaften in Kondensatoren und Hochspannungstransformatoren eingesetzt. Außerdem fanden PCB als Weichmacher in Kunststoffen und zur Verbesserung der Haltbarkeit von Farben und Lacken Verwendung. Die Eigenschaft der Schwerentflammbarkeit führte zum Einsatz als Flammschutzmittel in Anstrichstoffen.

Bei der Herstellung von PCBs entstehen stets Gemische von zwischen 50 und 70 verschiedenen PCB-Verbindungen. Diese Gemische weisen je nach Herstellungsprozeß unterschiedliche Chloranteile auf, die zwischen 21 und 68 Gewichtsprozent liegen. Zur angenäherten Bestimmung des Gesamtgehaltes an PCBwird, einem Vorschlag der Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) folgend, die analytisch ermittelte Summe der sechs Einzelkomponenten (PCB 28, 52, 101, 138, 153 und 180, welche die verschiedenen Chlorierungsgrade repräsentieren) mit fünf multipliziert. Dieses Vorgehen ist auch in der DIN-Norm 51527 für die PCB-Bestimmung festgelegt. Diese Vorgehensweise nach DIN ist umstritten, da eine Hochrechnung aus den 6 Leitkongeneren, je nach Ausgangsmaterial, zu einer Unterschätzung oder einer Überschätzung des Gesamtgehaltes führt. Außerdem kann sich die Zusammensetzung von PCB-Mischungen in der Umwelt ändern. Eine weitere Unsicherheit stellen toxikologisch besonders relevante Kongenere dar, die mit den Auswahlkriterien nachDIN nicht erfaßt werden. So werden z.B. die besonders toxischen koplanaren PCB Nr. 77, 126 und 169 nicht erfaßt. Die Hochrechnung nach dem DIN-Verfahren ermöglicht aus den genannten Gründen bestenfalls eine grobe Abschätzung des PCB-Gesamtgehaltes.

Verwendungszeiträume

Das Verwendungsmaximum lag in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1964 und 1972. Seit 1978 ist es verboten PCB in offenen Systemen zu verwenden (Umsetzung der OECD-Empfehlung von 1972). 1983 stellte die Bayer AG die PCB-Produktion in Deutschland ein. Im elektrotechnischen Bereich werden PCB seit 1984 nicht mehr verwendet. Mit der 1989 in Kraft getretenen PCB-Verbotsordnung wurde das Inverkehrbringen und die Verwendung sämtlicher PCB-haltiger Produkte mit einer Konzentration über 50 mg PCB pro kg verboten. Dieses Verbot ist in der heutigen Chemikalienverbotsverordnung enthalten. Seit dem 1.1.2000 ist die Verwendung PCBhaltiger Kondensatoren verboten. Für die EU-Staaten besteht bis spätestens zum 31.12.2010 die Verpflichtung zur Dekontamination und/oder Beseitigung von PCB und PCB-haltigen Geräten (EURichtlinie 96/59/EG vom 16.09.1996). (AS)

Die Serie zum Thema PCB (Gesundheitliche Auswirkungen und Symptome, Grenzwerte, Risikogruppen, PCBRaumluftkonzentration) wird fortgesetzt.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Verbraucherberatung des KATALYSE Institutes (Dienstags von 14 – 17 Uhr, Fon: (0221) 94 40 48-88) gerne zur Verfügung. Fordern Sie unser Informationen zum Thema PCB an!
Autor: KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung
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Stand: 8. Oktober 2002
Erstellt: 5. Juni 2002
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