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Erstmals werden in der siehe Rechtsverordnung.Verordnung dem Begriff Trinkwasser ist weltweit gesehen eine Mangelware und die Lage wird sich in den nächsten Jahrzehnten weiter verschärfen.Trinkwasser bestimmte häusliche Zwecke zugeschrieben. Demnach ist Trinkwasser ist weltweit gesehen eine Mangelware und die Lage wird sich in den nächsten Jahrzehnten weiter verschärfen.Trinkwasser im Sinne der siehe Rechtsverordnung.Verordnung zum Trinken, zum Kochen und zur Zubereitung von Speisen und Getränken bestimmt. Außerdem dient es der Körperpflege und reinigung, der Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen und der Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen. Für
Wasser ist eine Verbindung von zwei Wasserstoff- und einem Sauerstoffatom. Die Bezeichnung Wasser wird v.a. für den flüssigen Aggregatzustand verwendet, im festen, also gefrorenen Zustand wird es Eis genannt, im gasförmigen Zustand Wasserdampf Wasser bedeckt rund 2/3 der Erdoberfläche und befindet sich in einem ständigen Kreislauf.Wasser, das einen anderen Bestimmungszweck hat und z.B. zur Toilettenspülung verwendet wird, findet die neue TVO jedoch keine Anwendung. Im Klartext bedeutet dies, dass die Toilettenspülung künftig mit
R. wird verschmutzt durch die in der Atmosphäre vorhandenen Schadstoffe (Saurer Regen, Emission) und Stäube sowie durch Bodenoberflächenverunreinigungen wie Reifenabrieb (Abrieb), Straßenstaub, Öl- und Treibstoffverluste, Düngemittel, Pestizide und organische Abfälle. Regenwasser oder Grauwasser (z.B. Waschwasser) betrieben werden darf. Auch in einigen anderen Paragraphen werden erstmalig die Belange der Betriebs- und Regenwassernutzung berührt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass seit der letzten Neuregelung der TVO im Jahr 1990 die Betriebs- und
Das auf das Dach eines Hauses fallende Regenwasser wird über die Dachrinne in einen Sammelbehälter im Boden oder im Keller des Hauses geleitet und über Pumpen, Filter und separate Versorgungsleitungen zu den Zapfstellen transportiert. Regenwassernutzung an Bedeutung gewonnen hat, sich aber gewissermaßen in einer gesetzlichen Grauzone bewegt hat. Spätestens vier Wochen vor Inbetriebnahme einer Betriebswasserversorgungsanlage ist dies der zuständigen Behörde (meist das Gesundheitsamt) anzuzeigen. Bereits betriebene Anlagen müssen nachträglich angezeigt werden.
Betriebswasserleitungen dürfen nicht mit Trinkwasserleitungen verbunden sein und müssen sich farblich von jenen unterscheiden. Entnahmestellen von Nicht-Trinkwasser müssen als solche gekennzeichnet werden. Neu ist, dass die Gesundheitsämter in öffentlichen Gebäuden künftig sowohl Trinkwasserversorgungsanlagen als auch Versorgungsanlagen für Nicht-
Trinkwasser ist weltweit gesehen eine Mangelware und die Lage wird sich in den nächsten Jahrzehnten weiter verschärfen.Trinkwasser überwachen müssen. Insbesondere gilt dies für Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser.
Auch wenn sowohl die Verbandsvertreter der Betriebswassernutzung (fbr) als auch die der Wasserversorger (BGW) nicht mit den Neuregelungen zufrieden sind (letzteren gehen sie zu weit, ersteren nicht weit genug), so wurde bezüglich der Nutzung von Regenwasser etc. der Realität Rechnung getragen und die Belange des vorsorgenden Gesundheitsschutzes nicht vernachlässigt.
Informationspflicht gegenüber den VerbrauchernErfreulich ist, dass die Informationspflicht gegenüber den Verbrauchern in die neue TVO Einzug gehalten hat. Dem Verbraucher ist geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Wassers durch das Wasserversorgungsunternehmen zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere aktuelle Ergebnisse aus den Untersuchungspflichten (Trinkwasseranalyse), die verwendeten Aufbereitungsstoffe und Angaben, die für die Auswahl geeigneter Materialien für die Hausinstallation nach den allgemein anerkannten
siehe Stand der Technik.Regeln der Technik erforderlich sind.
Machen Sie von Ihren Rechten als Verbraucher Gebrauch und sprechen sie mit den Beratern ihres Wasserversorgungsunternehmens. Wenn sie weitergehende Fragen haben, steht Ihnen die
Verbraucherberatung des KATALYSE Institutes (Dienstags von 14:00 - 17:00, Fon: 0221-94 40 48-88) gerne zur Verfügung.
(HL)