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Artikel Nr.: 917
Gesundheitsverträgliche Zusatzstoffe - Stevia: Warum gibt es also kein grünes Licht von den Behörden?
Da Stevia wesentlich preisgünstiger als der künstliche Süßstoff Saccharin ist, stellt es eine ernstzunehmende Konkurrenz für Zucker und Süßstoffe dar. Möglicherweise ist genau dies der Hinderungsgrund für seine weltweite Verbreitung.Da Stevia in den USA heute zwar als diätetisches Nahrungsergänzungsmittel, aber nicht als Süßstoff zugelassen ist, vermuten Stevia-Anhänger einen Zusammenhang zwischen der Lobby der Süßstoffindustrie und den Gesundheitsbehörden.
Weil Belege fehlen, dass das Produkt nicht gesundheitsschädlich ist, begründet das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin seine Ablehnung der Stevia-Zulassung. Die deutsche Importeurin Helga Zeck-Weitz von der Amazonas Naturprodukte Handels GmbH vermutet einen anderen Grund: Die
Der Begriff Z. ist laut EWG-Vorschriften und Z.-Arten-Verordnung geschützt und bezeichnet Weiß- und Raffinade-Z.Zucker- und Süßstoff-
Auch als sekundärer Sektor bezeichnet, in Abgrenzung von Landwirtschaft (primärer Sektor) und Dienstleistungen (tertiärer Sektor). Industrie will nicht, dass wir ihr
Lebewesen stehen in einem K.-Verhältnis zueinander, wenn sie die gleichen für sie wesentlichen Umweltfaktoren eines Biotops nutzen, diese aber nicht für alle sie beanspruchenden Lebewesen ausreichen. Konkurrenz machen.
FWWeitere Informationen zu Stevia: Jenet, A.: Die Süßstoffpflanze Stevia rebaudiana Bert. Physiologie und Anbau, wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten und kulturelle Bedeutung bei den Guarani in Paraguay; Arbeit an Universität Witzenhausen p 114 auch unter Internetseite:
www.geocities.com/TheTropics/Island/9739/stevia.html
Literaturempfehlungen:"Stevia rebaudiana" von David Richard, ISBN: 9521466-0-9Heidrun Fronek: Natürlich süßen mit Stevia; Südwest-Verlag, München 1999 19,90 DM (inkl. 30 Gramm getrocknete Stevia-Blätter)
Autor: KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung
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Stand: 6. November 2011
Erstellt: 3. November 2000
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