Verbindliche Werte für Feinstaub in EU
Brüssel, 12.12.2007: Die ersten verbindlichen Werte für Feinstaub (PM2,5) hat das Europäische Parlament heute im Rahmen einer Richtlinie zur Luftqualität angenommen. Die Europäische Kommission begrüßt die Entscheidung des Parlaments, das sich in zweiter Lesung für die geänderte Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa aussprach. Die Richtlinie stelle "ehrgeizige, aber realistische Vorgaben" für die Begrenzung der Feinstaubbelastung in der EU auf, sagte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas.Die Richtlinie gehört zu den wichtigsten Maßnahmen im Rahmen der thematischen Strategie gegen die Der Begriff L. fasst eine Vielzahl von Verunreinigungen der Luft mit umwelt- und gesundheitsgefährdender Substanzen zusammen.Luftverschmutzung von 2005. Der vom Parlament angenommene Text ist Ergebnis einer zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielten Einigung. Darin werden vier Richtlinien und eine Entscheidung des Rates in einer einzigen Richtlinie über Luftqualität zusammengefasst. Bei ihren Verhandlungen befassten sich die beiden Organe insbesondere mit Zielvorgaben und Fristen für Emissionswerte von Kleinstpartikeln. Diese gehören zusammen mit den größeren Partikeln, den PM10, zu den gefährlichsten Schadstoffen für die menschliche Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Gesundheit. Für die PM10 existieren schon seit einiger Zeit Rechtsvorschriften.
In den Mitgliedstaaten soll die PM2,5-Belastung in städtischen Gebieten bis 2020 gegenüber den 2010 gemessenen Werten um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt werden. Zusätzlich sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bis 2015 die Konzentration in diesen Gebieten den Wert von 20 µg/m³ nicht überschreitet. Auf ihrem Staatsgebiet müssen die Mitgliedstaaten ab 2015 einen PM2,5-Grenzwert von 25 µg/m³ einhalten.
Die neue Richtlinie gewährt den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität in Gebieten, in denen es sich als schwierig erweist, die Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen. Grenzwerte einzuhalten. Bereits jetzt haben 26 der 27 EU-Staaten Probleme mit der Einhaltung der PM10-Grenzwerte. Der vereinbarte Text sieht vor, dass die Fristen für die Einhaltung dieser Werte um bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie (Mitte 2011) hinausgezögert werden können. Dafür müssen die Mitgliedstaaten allerdings nachweisen, dass sie die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, wie die Richtlinie zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, vollständig umgesetzt und alle zweckdienlichen Maßnahmen zur Reduzierung ergriffen haben. Die Richtlinie enthält eine Liste der dafür in Frage kommenden Maßnahmen.
Autor: Europäische Kommission in Deutschland
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Stand: 12. Dezember 2007
Erstellt: 12. Dezember 2007
Erstellt: 12. Dezember 2007




















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