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Umweltjournal.de | Technik und Wissenschaft  | Artikel Nr.: 12950

Mit sauberen Fahrzeugen sicher in die Umweltzonen

Berlin, 07.09.2007: Auf Initiative von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wird ab sofort die Anschaffung leichter Nutzfahrzeuge (bis 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) im Rahmen des ERP- Umwelt- und Energiesparprogramms gefördert. Die Fahrzeuge müssen mindestens die neue Abgasnorm EURO V erfüllen.


"Mit diesen Förderkrediten wollen wir den Handwerkern und Gewerbetreibenden unter die Arme greifen, die nicht aus eigener Kraft ihren Fuhrpark erneuern können, um künftig ungehindert in die Umweltzonen zu gelangen", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

Die seit 2005 gültigen EU-Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub werden in vielen Kommunen regelmäßig überschritten. Deshalb werden in einer ganzen Reihe von Städten ab 2008 so genannte Umweltzonen eingeführt. Ältere Fahrzeuge ohne Rußpartikelfilter, die viel Feinstaub ausstoßen, dürfen dann nicht mehr in diese Bereiche fahren.

Davon sind häufig gerade kleine Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende besonders betroffen, die sich neue Fahrzeuge nicht ohne weiteres leisten können. Deshalb hat das Bundesumweltministerium die Initiative ergriffen, das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm auch für leichte Nutzfahrzeuge zu öffnen. Mit dem Programm geförderte Dieselfahrzeuge müssen neben einem geschlossenen Rußfilter auch über eine Technik zur Reduzierung von Stickoxiden verfügen. Denn ab 2010 gelten auch für diesen Bereich verschärfte europäische Grenzwerte.

Wer sich einen Überblick über die derzeit am Markt verfügbaren, umweltfreundlichen leichten Nutzfahrzeuge verschaffen will, kann dies ab heute mit einer neuen Veröffentlichung des Verkehrsclubs Deutschland tun, die mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums entstanden ist. Unter dem Titel "Welcher Transporter soll es sein?" informiert der Verband über aktuelle Angebote für Handwerker, Händler und Kurierdienste und zeigt auf, mit welchen Fahrzeugen auch künftig Umweltzonen sicher befahren werden dürfen.

Autor: Bundesumweltministerium, Berlin

Weiterführende Informationen:


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Erstellt: 7. September 2007