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Artikel Nr.: 12590
Auch Pkw mit älteren Katalysatoren bekommen grüne Plakette
Berlin, 05.07.2007: Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine Änderung der Kennzeichnungsverordnung beschlossen. Auf Wunsch der Bundesländer können nun auch Pkw mit älteren Katalysatoren ("US Norm") eine grüne Plakette bekommen, die zur Einfahrt in Umweltzonen berechtigt. Außerdem wird die Vergabe von Plaketten für mit Rußpartikelfiltern nachgerüstete Lkw und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 geregelt. "Die Kennzeichnungsverordnung gibt den Kommunen ein unbürokratisches Instrument an die Hand, mit dem sie die Feinstaubbelastung wirksam reduzieren können. Die Lösung, die wir jetzt in Abstimmung mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden gefunden haben, trägt den Interessen aller Beteiligten Rechnung", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Mit der Änderung der Kennzeichnungsverordnung sollen auch Fahrzeuge mit einem geregelten
Ein K. besitzt die Eigenschaft, die Geschwindigkeit bestimmter chemischer Reaktionen zu erhöhen, ohne dabei selbst eine Veränderung zu erfahren. Katalysator der ersten
Der Begriff Generation bezeichnet die Geschlechterfolge (Eltern, Kinder, Enkel usw.).Generation (Anlage XXIII der StVZO), die vor dem In-Kraft-Treten der Abgasnorm Euro 1 zugelassen wurden, eine grüne Plakette bekommen. Auch für nachgerüstete
D. ist ein Kraftstoff für Dieselmotoren, auch D.-Kraftstoff, D.-Öl, Gasöl genannt, der aus Kohlenwasserstoffen mit einem Siedebereich zwischen 170 und 370 Grad C (wie leichtes Heizöl) und aus Kraftstoffzusätzen besteht.Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 sowie die mit einem Partikelminderungssystem nachgerüsteten
siehe Lastkraftwagen.Nutzfahrzeuge wird es künftig Plaketten geben. Rund 80 Prozent der Partikelemissionen gehen auf Nutzfahrzeuge zurück, die unter die Nachrüstmöglichkeiten fallen.
Am 1. März dieses Jahres ist die Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt, welche Autos eine zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigende Plakette erhalten können. Bereits die geltende Fassung der Kennzeichnungsverordnung ermöglicht es den Behörden der Länder, auch Gruppen, wie beispielsweise Handwerker, Anlieger oder Besitzer von Oldtimern, von Fahrverboten auszunehmen. Bevor die heute beschlossenen Änderungen in Kraft treten können, muss der Verordnungsentwurf gegenüber der EU notifiziert und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden.
Autor: Bundesumweltministerium, Berlin
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Stand: 5. Juli 2007
Erstellt: 5. Juli 2007
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