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Artikel Nr.: 12259
Freisetzung gentechnisch veraenderter Erbsen in Gatersleben genehmigt
Berlin, 26.04.2007: Das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute der Firma Novoplant die Freisetzung gentechnisch veraenderter Erbsen auf rund 100 Quadratmetern in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) genehmigt. Damit duerfen in der Vegetationsperiode 2007 insgesamt 600 gentechnisch veraenderte Erbsenpflanzen zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt werden.Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schaedlichen Einfluesse auf Menschen und Tiere sowie auf die
Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.Umwelt zu erwarten sind, verfuegt aber vorsorglich Sicherheitsmassnahmen.
Der Oeffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Moeglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Rund 75.000 Buerger sprachen sich, ueberwiegend durch die Unterzeichnung von Unterschriftenlisten, gegen die Freisetzung aus. Die Argumente der Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprueft. Durch die oeffentliche Auslegung des Bescheids wird den Einwendern Gelegenheit gegeben, nachzuvollziehen, in welcher Form das BVL die Einwendungen in seiner Genehmigung bewertet und beruecksichtigt hat.
Das Leibniz-Institut fuer Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) wird waehrend der Freisetzung keine zum Sortiment der Genbank gehoerenden Erbsen im Freiland kultivieren, so dass Auskreuzungen in das Erbmaterial der
Molekularbiologisch: Sammlung klonierter DNS-Fragmente, die dem Genom eines Organismus entstammen. Genbank vermieden werden. Zu Flaechen ausserhalb des Institutsgelaendes, auf denen konventionelle Erbsen angebaut werden, wird ein Abstand von mindestens 1000 Metern eingehalten. Da bei Erbsenpflanzen ueberwiegend Selbstbestaeubung stattfindet, ist die Wahrscheinlichkeit einer Auskreuzung ohnehin gering. Die Freisetzungsflaeche wird abgeschirmt, so dass die Pflanzen fuer Voegel und Kleinsaeuger nicht zu erreichen sind. Die Flaeche ist sorgfaeltig von Hand abzuernten; nicht benoetigtes Erntematerial ist zu vernichten. Im Jahr nach der Freisetzung muss auf der Flaeche nach nachwachsenden Erbsenpflanzen gesucht werden, die zu entfernen sind. Sollten im Jahr nach der Freisetzung gentechnisch veraenderte Erbsen auftreten, so ist die Nachkontrolle um ein Jahr zu verlaengern. Die im Freisetzungsversuch gewonnenen Erbsen duerfen nicht als Lebensmittel oder als Futtermittel ausserhalb eines vorgesehenen Tierversuchs verwendet werden.
In die gentechnisch veraenderten Erbsen wurde Erbgut aus der Ackerbohne, der Maus und dem Blumenkohlmosaikvirus eingebracht sowie synthetisch erzeugtes. In Tierversuchen soll ueberprueft werden, ob durch das Verfuettern der gentechnisch veraenderten Erbsen Schweine vor bestimmten Darminfektionen geschuetzt werden koennen.
Fuer die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamts fuer
Unter Naturschutz versteht man alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von wildlebenden Arten (Pflanzen und Tiere), ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie zur Sicherung von Landschaften unter natürlichen Bedingungen.Naturschutz, des Bundesinstituts fuer Risikobewertung und des Robert-Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des unabhaengigen Wissenschaftler- und Sachverstaendigengremiums, der Zentralen Kommission fuer die Biologische Sicherheit, und der Biologischen Bundesanstalt fuer Land- und
F. ist die planmäßige Bewirtschaftung von Wäldern zur Holzgewinnung. Forstwirtschaft in die Entscheidung einbezogen. Darueber hinaus wurde das BVL durch die fachliche Stellungnahme des Landes Sachsen-Anhalt unterstuetzt.
HINTERGRUNDINFORMATION
Das BVL ist zustaendig fuer den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Laender und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veraenderte Organismen muessen zunaechst ein
Zumeist förmliches Verwaltungsverfahren, in dem die Zulässigkeit von Projekten geprüft sowie Bedingungen und Auflagen festgelegt werden. Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden duerfen. Ferner fuehrt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission fuer die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behoerde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veraenderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Uebereinkommens ueber die biologische Sicherheit managt das BVL fuer Deutschland den Informations-austausch ueber lebende gentechnisch veraenderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.
Foto: Dixiland/Pixelio.de
Autor: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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Stand: 30. April 2007
Erstellt: 26. April 2007
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