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Artikel Nr.: 1046
Vorfall im Atomkraftwerk Brunsbüttel stellt Zuverlässigkeit des Betreibers in Frage
Berlin, 27.02.2002: Das Bundesumweltministerium hat heute dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestages einen Bericht zu einem Vorfall im Atomkraftwerk Brunsbüttel im Dezember letzten Jahres vorgelegt. Bei einer Inspektion vor Ort unter Beteiligung des Bundesumweltministerium und der Gesellschaft für Reaktorsicherheit wurde Ende letzter Woche festgestellt, dass eine Rohrleitung des Reaktordruckbehaelter-Sprühsystems über eine Länge von 2 bis 3 Metern völlig zerborsten ist. Die präzise Ursache der Zerstörung der Rohrleitung ist bisher noch nicht ermittelt. Der Betreiber vermutet als Ursache eine Wasserstoffexplosion im Innern der Rohrleitung.
Das Ereignis bekommt eine besondere sicherheitstechnische Bedeutung sowohl dadurch, dass sich in einer Rohrleitung überhaupt ein explosibles
Wasserstoff gilt wegen seiner sauberen Verbrennung als Energieträger der Zukunft. Er verbrennt zu Wasser, dabei wird kein klimawirksames Kohlendioxid gebildet. Lediglich bei hohen Temperaturen kommt es durch Reaktion mit der Luft zur Bildung von Stickoxiden. Wasserstoff-
Chemisches Element der VI. Hauptgruppe, Symbol O, Ordnungszahl 8, Siedepunkt 182,97 °C, Schmelzpunkt 218,79 °C, bei Normalbedingungen farb- und geruchloses Gas, tritt normalerweise als S.-Molekül auf, kann aber auch kurzzeitig atomar oder als Ozon auftreten. Es ist das häufigste Element auf der Erde (Erdrinde 46,5 Gew-%, Gewässer 89 Gew-%, Luft 23 Gew-%). Sauerstoff-Gemisch bilden konnte, als auch dadurch, dass dies in einem Rohrleitungsbereich geschah, der sich unmittelbar hinter der druckführenden Umschliessung befindet. Wäre die Explosion etwa 3 bis 4 Meter weiter in Richtung Reaktordruckbehälter passiert, so hätte die druckführende Umschliessung zerstört werden können, und es wäre zu einem Störfall mit Kühlmittelverlust und der Anforderung von Notkühleinrichtungen gekommen.
Nach Auffassung der schleswig-holsteinischen Aufsichtsbehörde und des Bundesumweltministeriums wirft dieses Ereignis sehr komplexe Sicherheitsfragen auf, die zum Teil in dieser Form neu sind. Vor einer eventuellen Wieder-Inbetriebnahme des Reaktors muss der Schadensmechanismus vollständig geklärt und es müssen Massnahmen ergriffen werden, die eine Wiederholung auch in anderen sicherheitstechnisch wichtigen Bereichen der Anlage mit hinreichender Sicherheit ausschliessen. Es stellt sich die Frage nach der Zuverlässigkeit des Betreibers. Dieser hat trotz vorliegender Meldungen auf der Warte nur die harmloseste Variante unterstellt und weitergemeldet.
Autor: Bundesumweltministerium, Berlin
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Stand: 28. Februar 2002
Erstellt: 28. Februar 2002
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