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Frankfurt/Bonn, 03.02.2006: Das Grüne Punkt-Müllsystem hat nach Interventionen der EU-Kommission und des Bundeskartellamtes seine Monopolstellung verloren. Auch der Einstieg des amerikanischen Finanzinvestors KKR beim Dualen System Deutschland (DSD) und die Umwandlung des Müllkonzerns in ein Unternehmen mit harten Renditekurs hat das Engagement der Konsumgüterwirtschaft und des Handels beim Grünen Punkt eher geschwächt. Entsprechend euphorisch ist die Stimmung bei der Konkurrenz. Allein die Mainzer Landbell AG habe nach einem Bericht der FAZ dem DSD im ersten Jahr nach der Zerschlagung des Monopols mehr als 50 Millionen Euro Umsatz abgenommen. "Für dieses Jahr streben wir eine Verdoppelung auf 100 Millionen Euro an", sagte der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Schertz der FAZ.
Landbell sei mit seinem konkurrierenden dualen System für die haushaltsnahe
siehe Atommüll, Abfall, kommunale Abfallbeseitigung, AbwässerreinigungEntsorgung von Verpackungsabfall, anfangs begrenzt auf Hessen, seit 2003 auf dem Markt. "Inzwischen sind die Mainzer auch in Bayern, Niedersachsen, dem Saarland sowie in Berlin, Hamburg und Bremen zugelassen. Schertz rechnet fest damit, dass im Laufe dieses Jahres alle übrigen Länder folgen werden", so die FAZ.
Der Markt werde neu verteilt. Auch die Kölner Interseroh AG wolle ihr
Die Duale System Deutschland Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoff, Bonn (DSD) wurde von Unternehmen des Handels, Verpackungsherstellern und deren Materiallieferanten gegründet.duales System in einigen Monaten im gesamten Bundesgebiet anbieten. "Die ehrgeizigen Pläne zeigen, unter welchem Druck das DSD inzwischen steht. Andere Wettbewerber wie die Belland Vision aus Pegnitz und die Kölner VfW nagen mit ihren Selbstentsorgerangeboten ebenfalls kräftig am Umsatz des früheren Monopolisten", berichtet die FAZ.
Die angekündigten neuen Geschäftsmodelle des DSD, um den Aderlass bei der haushaltsnahen Verpackungsentsorgung zu kompensieren, ließen auf sich warten. Für diese Brancheneinschätzung spricht auch der Weggang von Christian Jeschonek, der als DSD-Generalbevollmächtigter den Vertrieb auf Vordermann bringen und neue Geschäftsfelder erschließen sollte. Aus der Quasi-Behörde DSD sollte eigentlich ein ordentlicher Dienstleistungsbetrieb werden. Mit seinen schrumpfenden Umsätzen und mittelmäßigen Margen sei der Grüne Punkt für den Firmenjäger KKR bislang kein besonders attraktives Investment. Aber der Jackpot sei ja schon beim Einstieg geknackt worden getreu der alten Händlerweisheit: Die Hälfte des Gewinns liegt im Einkauf.
Argwöhnisch beäugen die Wettbewerber allerdings die Rabattpolitik des DSD gegenüber seinen Kunden aus der Konsumgüterbranche. Der frühere Monopolist habe wiederholt versucht, Wettbewerber durch kartellrechtlich fragliche Treueprämien und andere Sondervergünstigungen für Großkunden auszustechen. "Der Eifer des Kartellamtes scheint zu erlahmen", so Landbell-Chef Schertz gegenüber der FAZ.
Ohne Rückvergütungen, Preissenkungen und "Treueprämien" wäre der Verkauf an KKR wohl nicht zustande gekommen. Das geht auch aus einem internen
P. kann aus Zellstoff, Holzstoff, Alt-P. und Lumpen (Anteil ca. 70 Prozent) bestehen. Füllstoffe sind z.B. Kreide, Bariumsulfat, Titandioxid und Kaolin. Papier des DSD hervor, dass im Vorfeld des KKR-Deals die Risiken bewertet hat. Schwierigkeiten im laufenden Geschäft könnten sich durch eine geringere Kundenbindung ergeben. Das Ausscheiden der bisherigen Gesellschafter könne zu einer "höheren Abwanderung zum Wettbewerb oder in die Verweigerung führen". Entwicklungen im politischen Umfeld könnten sich negativ auf das DSD auswirken. Entscheidungen der EU und Änderungen "in der
Die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen, kurz V. (VerpackV), verabschiedet im Juni 1991, zielt darauf ab, die Verwendung umweltverträglicherer Stoffe bei der Herstellung von Verpackungen festzuschreiben und das Verpackungsaufkommen (Verpackungsmüll) zu minimieren durch Verpflichtung zur:Verpackungsverordnung sind nicht auszuschließen". Und weiter heißt es: "Risiken, die in der Umwandlung des DSD von einem Non-Profit zu einem Profi-orientierten Unternehmen liegen, sind nicht quantifizierbar und demnach nicht planbar". Kunden des Grünen Punktes sollen einen Teil der KKR-Zuwendungen nur dann erhalten, wenn sie dem Dualen System treu bleiben. In dem DSD-
P. kann aus Zellstoff, Holzstoff, Alt-P. und Lumpen (Anteil ca. 70 Prozent) bestehen. Füllstoffe sind z.B. Kreide, Bariumsulfat, Titandioxid und Kaolin. Papier nennt sich das lapidar "Honorierung der Kundentreue durch eine attraktive Vertragsumstellungsprämie". Einige Seiten weiter nennt man das "Voraussetzungen", die an die Vertragsumstellungsprämie geknüpft werden: "Rechtswirksamer Erwerb von mindestens 95 Prozent der Aktien durch die Erwerberin". Erwerberin ist das KKR-Tochterunternehmen Deutsche
Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.Umwelt Investment AG. Weitere "Voraussetzungen": "Zustimmung zur Vertragsänderung; laufender, ungekündigter Vertrag; Jahresabschlussmeldungen für die Jahre 2001 bis 2003 liegen vor und sind testiert; keine offenen Forderungen bzw. Verrechnung".
Wenn in Einzelfällen das DSD die eigene Preisliste unterbietet, um Konkurrenten aus dem Rennen zu schießen, sei das nach Auffassung von Wettbewerbsrechtlern ein Verstoß gegen die Paragrafen 19 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)" Ein Missbrauch liege insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen den Wettbewerb in erheblicher Weise ohne sachlich gerechtfertigten Grund beeinträchtigt. Dazu zählen auch Preisunterbietungen. "Die Marktbeherrschung eines Unternehmens wird vermutet, wenn es mindestens einen Marktanteil von einem Drittel hat. Das ist bei der DSD AG klar der Fall. Mit rund 90 Prozent hat der Grüne Punkt-Konzern auf der Angebots- und auf der Nachfrageseite bei der Verpackungsentsorgung eine beherrschende Stellung. Das Geschäftsgebaren des DSD ist daher wettbewerbsrechtlich äußerst bedenklich", kritisiert der Bonner Rechtsanwalt Markus Mingers von der Bonner Kanzlei Mingers & Kollegen gegenüber dem Onlinemagazin NeueNachricht
www.ne-na.de. Ein Kartellverbot des Grünen Punktes schließen Branchenkenner immer noch nicht aus. Das DSD unterstehe nach wie vor der Missbrauchsaufsicht der Bonner Wettbewerbshüter.