Gesetze verhindern regionale Vermarktung
Die Gesetze und Förderrichtlinien der Europäischen Union des Bundes und der Länder hemmen fast durchgängig die regionale Vermarktung.Die Gesetze und Förderrichtlinien der Europäischen Union des Bundes und der Länder hemmen fast durchgängig die regionale Vermarktung. Statt Bauern und Betriebe zu unterstützen, die ihre Ware im näheren Umkreis verkaufen, fördern sie den Transport über weite Strecken. Das zeigt eine Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsförderung in Bonn die der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) in Auftrag gegeben haben.
Ein gemeinsames Programm des Bundes soll beispielsweise die regionale Wirtschaftsstruktur verbessern.
Doch lokal vermarktende Betriebe sind dabei ausgeschlossen. Denn die Unternehmen müssen mindestens die Hälfte ihres Umsatzes außerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern erwirtschaften, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Deshalb profitieren vor allem Betriebe, die ihre Waren in der Ferne absetzen oder sogar exportieren, wenn es um die Förderung von Regionen geht, kritisieren NABU und der DVL.
Vergleichbares geschieht auf europäischer Ebene: Die Initiative der Europäischen Kommission für kleine und mittlere Unternehmen in benachteiligten Regionen soll diese fit machen für den siehe Stichwort: Europäischer BinnenmarktBinnenmarkt und die Globalisierung der Wirtschaft.
Für Betriebe, die ihre Ware in der Region verkaufen wollen, ist dagegen keine Förderung vorgesehen.
Autor: André Sepeur
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Erstellt: 22. August 2000
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Artikel Nr.: 95
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