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Umweltlexikon
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Prinzessin Stephanie von Monaco ist Präsidentin der „Federation Mondiale du Cirque“. Diese Organisation setzt sich vehement für den Erhalt des klassischen Zirkus und damit für Wildtiere im Zirkus ein.


Der Staatspräsident der Malediven, Mohamed Nasheed, und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen haben in Berlin eine intensivere Zusammenarbeit vereinbart.


Wirtschaftskrise führt zum stärksten Emissionsrückgang seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland.


Der Schauspieler Thomas Kretschmann engagiert sich jetzt erstmals für eine Anti-Pelz-Kampagne der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V.



13 TierschützerInnen auf der Anklagebank in Wien.





Kinderarbeit und katastrophale Arbeitsbedingungen sind die Schattenseiten unserer Billigschokolade. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Die dunkle Seite der Schokolade“ des SÜDWIND-Instituts.


Am Brandenburger Tor gehen am 27.03 genauso die Lichter aus wie im Empire State Building und im höchsten Gebäude der Welt, dem Burj Khalifa.



Erneuter Todesfall einer Trainerin in einem Sea World Tierpark.



Umweltjournal.de | Artikel Nr.: 83

Einstieg in die ökologische Steuerreform

Aus der Gesetzesbezeichnung und der Gesetzesbegründung geht hervor, daß die ab 01.04.1999 in Kraft tretenden Maßnahmen nur ein erster Schritt sein sollen und künftig weitere Steuerhöhungen zu erwarten sind.
Im einzelnen erfolgen:

Einführung einer Stromsteuer von DM 20,00 je Megawattstunde (= 2 Pfennig je Kilowattstunde)

Erhöhung der Mineralölsteuer auf Benzin und andere Kraftstoffe um 6 Pfennige je Liter

Erhöhung der Mineralölsteuer auf Heizöl um 4 Pfennige je Liter

Erhöhung der Mineralölsteuer auf Gas um 0,32 Pfennig je Kilowattstunde
Ausnahmen durch Befreiungen, ermäßigte Steuersätze und Vergütungsansprüche.

Die höhere Besteuerung des Energieverbrauches ist mit zahlreichen Ausnahmen versehen:

Für das gesamte produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft gilt ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 20 % des Regelsatzes auf Strom und Heizstoffe bei einem grundsätzlichen Selbstbehalt. Die Abgrenzung des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft richtet sich nach der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige.

Die Stromsteuer ermäßigt sich auf 10,00 DM je Megawattstunde (= 1 Pfennig je Kilowattstunde) für Nachtspeicherheizungen , die vor dem 01.04.1999 installiert wurden, sowie für den Schienenbahnverkehr und Oberleitungsomnibusse.

Diejenigen Unternehmen des produzierenden Gewerbes , deren Belastung durch die Stromsteuer und/oder die Erhöhung der Steuersätze auf Heizstoffe erheblich höher ist als die Entlastung durch die ebenfalls ab 01.04.1999 erfolgende Absenkung des Arbeitgeberanteils der Rentenversicherungsbeiträge, erhalten einen Vergütungsanspruch.

Kraft-Wärmekopplungsanlagen mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 % der eingesetzten Mineralöle werden von der gesamten Mineralölsteuer befreit.

Weitere Informationen können Sie beim NWB-Verlag lesen.
Autor: Uschi Latz

Weiterführende Informationen:


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Stand: 25. Maerz 2003
Erstellt: 22. August 2000