Umweltjournal.de | Politik und Wirtschaft  | Artikel Nr.: 9925

Drei Jahre Haft für Download?





Berlin, 11.02.2006: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Kulturstaatsminister Neumann vorgeworfen, Internetnutzer zu kriminalisieren und das Recht auf Privatkopie auszuhöhlen. Kulturstaatsminister Neumann will zwar formal die Möglichkeit der Verbraucher erhalten, für den privaten Gebrauch Kopien von Filmen oder Musiktiteln zu fertigen. Dies will er aber vom Verzicht der Anbieter auf einen Kopierschutz abhängig machen.


Der vzbv fordert dagegen, das Recht auf Kopien für den persönlichen Gebrauch gesetzlich so zu verankern, dass es nicht ohne weiteres durch Kopierschutzmaßnahmen ausgehebelt werden kann.

Darüber hinaus will Kulturstaatsminister Neumann offenbar erreichen, dass bereits der Download von wenigen urheberrechtlich geschützten Dateien aus dem Internet mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Dies wäre die Folge der von ihm geforderten Streichung der so genannten Bagatellklausel, die kleinere Verstöße straffrei halten soll. "Dies würde die Staatsanwaltschaften überlasten und zu einer Kriminalisierung der Schulhöfe führen ," kritisierte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Mit solchen Maßnahmen wird die von der Politik immer wieder propagierte Wissensgesellschaft behindert."

Wo bleibt Seehofer?

vzbv-Chefin Müller rief Bundesverbraucherminister Seehofer auf, in die Debatte um das Urheberrecht einzugreifen. "Es gilt als selbstverständlich, dass der Kulturstaatsminister im Streit über das Urheberrecht die Interessen der Film- und Musikbranche vertritt - aber wo bleibt in dieser Diskussion der Minister, der für die Interessen der Nutzer verantwortlich ist?"

"Statt harmlose Privatleute zu kriminalisieren, sollte die Bundesregierung lieber überlegen, wie die kriminelle Raubkopierindustrie wirksam zu stoppen ist," sagte Edda Müller. In diesem Zusammenhang kritisierte sie auch die geplante Einführung eines Auskunftsanspruchs für Rechteinhaber gegen Dritte. "Wenn Unternehmen direkt an die bei den Internetanbietern gespeicherten persönlichen Daten der Nutzer herankommen, dann ist zu befürchten, dass Verbraucher massenhaft mit kostspieligen Abmahnungen und Klagen überzogen werden". Bereits heute verschicken Anwälte oft Abmahnungen mit mehreren tausend Euro Gebührenforderungen an Eltern Minderjähriger, weil diese bei der Internetnutzung angeblich gegen Urheberrechte verstoßen haben.

Dabei hat die von der Medienindustrie finanzierte Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) offenbar selbst den Betrieb von Raubkopierservern und die Einstellung von illegalen Inhalten ins Netz unterstützt, um damit private Nutzer in die Falle zu locken. Dies berichtete das Computermagazin c't am Montag dieser Woche. "Solche Praktiken dürfen vom Gesetzgeber nicht durch die Einräumung erweiterter Auskunftsansprüche unterstützt werden", forderte vzbv-Chefin Edda Müller.

Digital Rights Management als Innovationsbremse

Die Möglichkeit zur Erstellung privater Kopien digitaler Inhalte wird durch das sogenannte Digital Rights Management (DRM) erheblich eingeschränkt. DRM-Systeme verhindern beispielsweise, dass digitale Inhalte gespeichert oder kopiert werden können. Gleichzeitig markieren sie die Dateien und ermöglichen es so, den Weg jeder einzelnen Datei zu verfolgen. Das Urheberrecht verbietet es, DRM-Systeme auch für private Kopien zu umgehen.
Experten halten das Argument von Verlagen und Musikindustrie jedoch für vorgeschoben, DRM solle Raubkopien und Piraterie verhindern.

"Digital Rights Management trifft ausschließlich harmlose Privatnutzer - gewerbliche Raubkopierer wissen genau, wie sich DRM-Systeme ausschalten lassen," so Edda Müller. Der vzbv befürchtet durch die DRM-Systeme eine Einschränkung des Zugangs breiter Bevölkerungsschichten zu Informationen und Kultur. Wenn für jeden Informationsabruf, das Hören eines Musikstückes oder das Sehen eines Dokumentarfilms Geld verlangt werden kann, ohne dass eine Aufzeichnung gestattet wird, besteht die Gefahr einer Verknappung und Verteuerung von Informationen, Kulturwerken und Beiträgen der Wissenschaft. Dies kann nicht im Interesse des Allgemeinwohls liegen.
Autor: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
1515 Aufrufe
Stand: 11. Februar 2006
Erstellt: 11. Februar 2006

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