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Umweltjournal.de | Politik und Wirtschaft  | Artikel Nr.: 9558

Geistiges Eigentum

Brüssel/Berlin, 13.12.2005: Die Europäische Kommission hat die Auswirkungen des europäischen Datenbankrechts untersucht. Das Gemeinschaftsrecht stellt Datenbanken unter den Schutz des Urheberrechts, wenn sie hinreichend kreativ strukturiert sind. Ein heute veröffentlichter Bericht äußert sich zur Frage, ob die Einführung dieses Schutzrechtes zu höheren Wachstumsraten in der europäischen Datenbankindustrie geführt hat. Daneben wurde untersucht, ob das Recht auch Bereiche erfasst, in denen Europa mehr Innovationsanreize braucht.


Nach Auffassung der Mehrzahl der Befragten hat das europäische Datenbankrecht mehr Rechtssicherheit geschaffen und die Kosten für den rechtlichen Schutz von Datenbanken gesenkt. Daneben eröffnete es neue Geschäftsmöglichkeiten und erleichterte die Vermarktung von Datenbanken. Bis zum 12. März 2006 gibt die EU-Kommission den Interessengruppen nun die Gelegenheit, sich zu den Ergebnissen des Berichts und zu den Auswirkungen dieses Schutzrechtes auf die Wirtschaft zu äußern.

Der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, begründete den Bericht: „Im Informationszeitalter spielen Datenbanken eine wichtige Rolle in der europäischen Wirtschaft. Ich möchte dafür sorgen, dass die EU-Vorschriften die Entwicklung dieses Sektors vorantreiben. Der Bericht soll uns helfen, den richtigen Kurs zu halten. Ich bitte daher die Wirtschaft und alle anderen Beteiligten, diese Überprüfung zu kommentieren und zu erläutern, wie sich das EU-Datenbankrecht auf ihre Tätigkeit auswirkt.“

Das Gemeinschaftsrecht schützt ausschließlich jene Datenbanken urheberrechtlich, die hinreichend kreativ strukturiert sind. Reine Zusammenstellungen von Informationen oder allgemeinen Daten, wie Telefonbücher, Hitlisten oder Ergebnislisten von Fußballspielen, profitieren von einer 1996 eingeführten Datenbankrichtlinie. Dieses Recht „sui generis“ ist ein spezielles Schutzrecht für Datenbanken, unabhängig von anderen Schutzformen, wie etwa dem Urheberrecht.

Autor: Europäische Kommission in Deutschland

Weiterführende Informationen:


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Stand: 18. Februar 2006
Erstellt: 13. Dezember 2005