Umweltjournal.de | Politik und Wirtschaft  | Artikel Nr.: 9088

Verbraucher gegen Spam





Berlin, 22.09.2005: Eine Spam-Beschwerdestelle hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in dieser Woche gestartet. Per Mail können Verbraucher dem vzbv unerwünscht eingetroffene Spams übermitteln. Der vzbv überprüft diese Fälle und wird in geeigneten Fällen juristisch gegen Spam-Versender und deren Auftraggeber vorgehen.

Spammer aus dem Ausland werden an Verfolgungsstellen im Ausland gemeldet, die effektive Maßnahmen vor Ort ergreifen können. Die Beschwerdestelle ist zu erreichen unter beschwerdestelle@spam.vzbv.de. Sie ist Teil eines vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekts zur Bekämpfung von Spam.

Durch die Rechtsverfolgung soll eine abschreckende Wirkung auf Spammer erzielt werden. "Neben Unterlassungsklagen werden wir auch versuchen, Spammern gezielt ihre Gewinne abzunehmen", so Patrick von Braunmühl, Leiter Fachbereich Wirtschaftsfragen im vzbv. Empfänger von Spams sind aufgefordert, unerwünschte Spam-Mails an den vzbv weiterzuleiten. Voraussetzung einer Beschwerde ist die Sicherung der sogenannten Header-Zeilen der Spam-Mail. Diese geben unter anderem Auskunft über Absender, Empfänger, Datum und den "Verkehrsweg" einer Mail. Da diese Angaben für eine etwaige Rechtsverfolgung notwendig sind, können Mails ohne gesicherte Header-Zeilen leider nicht bearbeitet werden. (Eine Anleitung zur Sicherung und Weiterleitung finden Sie auf dieser Website: th-h.de/faq/headerfaq.php3#headerzeigen).

Die Zahl unerwünschter elektronischer Werbe-Mails hat in den vergangenen Jahren ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Der Anteil dieser Spam-Mails an allen in Deutschland empfangenen Mails liegt bei bis zu 80 Prozent. "Spamming ist kein Kavaliersdelikt. Es kostet Zeit, Geld und Nerven und schädigt Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen", sagte Patrick von Braunmühl. Spamming müsse unbequem werden und dürfe sich als Geschäftsmodell nicht rechnen. Um dies zu erreichen, fordert der vzbv weitergehende Aktivitäten des Gesetzgebers.

Dazu gehören die Verfolgung sämtlicher unerwünschter Werbemails als Ordnungswidrigkeit sowie die Einführung eines Straftatbestands für Spam-Mails, die Empfänger bewusst täuschen und Vermögensschäden nach sich ziehen können (Beispiel Phishing). Darüber hinaus forderte der vzbv, dass die Bundesnetzagentur als zentrale Kontrollinstanz für die Sanktionierung von Spam zuständig werden sollte. Damit gäbe es in Deutschland auch endlich einen zentralen Ansprechpartner für internationale Netzwerke zur Bekämpfung von Spam wie den London Action Plan oder das EU-Behördennetzwerk CNSA.

"Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie das in dieser Legislaturperiode auf der Strecke gebliebene Anti-Spam-Gesetz schnell wieder auf die Tagesordnung setzt und durch oben genannte Maßnahmen ergänzt", so von Braunmühl. Ein Blick über die Landesgrenze nach Italien, Dänemark oder Österreich, wo Spammer verfolgt und mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen sanktioniert werden, zeige, dass Deutschland kein Vorreiter, sondern eher ein "Entwicklungsland" bei der Bekämpfung von Spam sei.

Neues Anti-Spam-Projekt
Am 1. Juli 2005 startete das vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) geförderte vzbv-Projekt zur Bekämpfung von Spam. Ziel des Projekts ist es, mit Unterstützung der Verbraucher unseriöse Geschäftemacher ausfindig zu machen und Spam juristisch zu verfolgen.

Neben der Rechtsverfolgung und der Einrichtung einer Mail-Beschwerdestelle ist eine breit angelegte Aufklärungs- und Informationskampagne Teil des Projekts. So soll im Januar 2006 eine Internetseite online gehen, die Verbraucher und Internetnutzer für das Thema Spam sensibilisieren und umfassend informieren soll. Verbraucher sollen Hilfe erhalten, damit sie sachgerecht und umsichtig mit dem Medium Internet und E-Mailverkehr umgehen können.

Das Projekt dient auch der Umsetzung des auf Initiative des BMVEL geschlossenen Aktionsbündnisses zur Bekämpfung von Spam. Die Partner des Bündnisses, der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco bündeln in diesem Aktionsbündnis ihre technische und rechtliche Expertise.

Der vzbv ist lediglich befugt, die Interessen privater Verbraucher zu vertreten. Unternehmer, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit von einer Spam-Mail belästigt wurden, wenden sich bitte an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs www.wettbewerbszentrale.de.
Autor: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
3662 Aufrufe
Stand: 28. Februar 2006
Erstellt: 22. September 2005

Weiterführende Informationen:

Weitere Meldungen zum Thema "Spam":

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