Politik und Wirtschaft
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Artikel Nr.: 8724
Berlin/Brüssel, 16.07.2005: Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Verfahren gegen Deutschland und Spanien wegen Verletzung des EU-Umweltrechts fortzuführen. Deutschland hat eine erste Mahnung erhalten, da es einem 2004 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch nicht nachgekommen ist. Der Gerichtshof hatte Deutschland wegen der Nichtumsetzung der EU-Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in nationales Recht verurteilt.Weiterführende Informationen:
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