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Umweltjournal.de | Politik und Wirtschaft  | Artikel Nr.: 8724

Verletzung des Umweltrechts

Berlin/Brüssel, 16.07.2005: Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Verfahren gegen Deutschland und Spanien wegen Verletzung des EU-Umweltrechts fortzuführen. Deutschland hat eine erste Mahnung erhalten, da es einem 2004 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch nicht nachgekommen ist. Der Gerichtshof hatte Deutschland wegen der Nichtumsetzung der EU-Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in nationales Recht verurteilt.

In zwei Fällen wird gegen Spanien vor dem Gerichtshof Klage erhoben – und zwar bezüglich des Schutzes wild lebender Vögel und der Ozonschicht. Diese Maßnahmen sind nur ein Teil der von der EU-Kommission eingeleiteten Verfahren, die derzeit gegen mehrere Mitgliedstaaten wegen Verletzung des Umweltrechts am Laufen sind.

Der für Umwelt zuständige EU-Kommissar Stavros Dimas meinte hierzu: „Ich weiß, dass die Mitgliedstaaten durchaus die Notwendigkeit erkennen, auf die Anliegen ihrer Bürger einzugehen. Diese erwarten, dass mit den Rechtsvorschriften eine gesunde Umwelt und eine hohe Lebensqualität sichergestellt werden. Ich bin zuversichtlich, dass Deutschland rasch handeln wird, damit seine GVO-Rechtsvorschriften im Einklang mit dem EU-Recht stehen. Ebenso bin ich optimistisch, dass Spanien weiterhin alle Anstrengungen unternehmen wird, die Lücken im Umweltschutz zu schließen."

Der deutsche Fall bezieht sich auf die Nichtverabschiedung und Nichtmitteilung einzelstaatlicher Vorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt. Die Richtlinie ist der Basisrechtsakt der EU für den Umgang mit GVO. Diese soll sicherstellen, dass nur zugelassene GVO in Verkehr gebracht und in die Umwelt freigesetzt werden. Damit sollen die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vermieden werden. Im Februar 2005 teilte Deutschland der EU-Kommission mit, dass die Richtlinie teilweise umgesetzt wurde und dass für die vollständige Umsetzung noch weitere Rechtsvorschriften fertig gestellt würden. Bislang wurden der Europäischen Kommission allerdings keine weiteren Umsetzungsmaßnahmen übermittelt.

Autor: Europäische Kommission in Deutschland

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Erstellt: 16. Juli 2005