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Umweltjournal.de | Politik und Wirtschaft  | Artikel Nr.: 7858

Verstoß gegen europäisches Umweltrecht

Brüssel, 20.01.2005: Die EU-Kommission wird gegen Deutschland und Österreich wegen Verstoßes gegen das EU-Umweltrecht Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. Beide Länder haben das EU-Recht in Bezug auf das Recycling von Altfahrzeugen nicht vollständig eingehalten. Zudem hat Deutschland einen wichtigen Teil des EU-Rechts zum Gewässerschutz nicht vollständig in einzelstaatliches Recht umgesetzt.

Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: "Indem sie diese Rechtsvorschriften nicht vollständig einhalten, gewährleisten Österreich und Deutschland nicht das Maß an Schutz vor Umweltverschmutzung und anderen Gefahren für die Umwelt, zu dem sie sich auf europäischer Ebene verpflichtet haben. Die Bürger Europas haben Anspruch auf eine sichere und gesunde Umwelt und ich werde mich vorrangig dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen erfüllen."

Die Altfahrzeugrichtlinie soll die Wiederverwendung, Recycling und andere Formen der Wiederverwertung von Fahrzeugen fördern. In Deutschland wurde die Richtlinie zur Entsorgung von Altfahrzeugen im Jahr 2002 in nationales Recht umgesetzt. Nach einer ausführlichen Prüfung des deutschen Altfahrzeuggesetzes gelangte die Kommission jedoch zu dem Schluss, dass die EU-Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird. Aufgrund mehrerer Lücken können die mit der Richtlinie angestrebten Vorteile für die Umwelt nicht vollständig erreicht werden. Zu diesen Mängeln zählen unter anderem die Einschränkung des Geltungsbereichs der Richtlinie und Ausnahmen hinsichtlich der Verpflichtung zur kostenlosen Rücknahme. Deshalb klagt die Kommission nun gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof.


In einem zweiten Verfahren klagt die EU-Kommission gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der Wasserrahmenrichtlinie. Ziel dieser Richtlinie ist es, bis 2015 eine gute Qualität der Wasserressourcen in Flüssen, Seen, Küstengewässern, im Grundwasser und sonstigen Binnengewässern zu erreichen.



Die einzelstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie mussten bis 22. Dezember 2003 erlassen werden. In Deutschland wurde die Richtlinie auf Bundesebene vollständig in nationales Recht sowie in zehn Bundesländern in Landesrecht umgesetzt. Deutschland hat jedoch keine genauen Angaben dazu gemacht, wann die Umsetzung in den übrigen sechs Bundesländern (Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt) erfolgen wird. Die Kommission hat daher beschlossen, Klage beim EuGH zu erheben.

Autor: Europäische Kommission in Deutschland

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Stand: 20. Januar 2005
Erstellt: 20. Januar 2005