Umweltjournal.de
|
Politik und Wirtschaft
|

Artikel Nr.: 7858
Verstoß gegen europäisches Umweltrecht
Brüssel, 20.01.2005: Die EU-Kommission wird gegen Deutschland und Österreich wegen Verstoßes gegen das EU-Umweltrecht Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. Beide Länder haben das EU-Recht in Bezug auf das Recycling von Altfahrzeugen nicht vollständig eingehalten. Zudem hat Deutschland einen wichtigen Teil des EU-Rechts zum Gewässerschutz nicht vollständig in einzelstaatliches Recht umgesetzt. Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: "Indem sie diese Rechtsvorschriften nicht vollständig einhalten, gewährleisten Österreich und Deutschland nicht das Maß an Schutz vor Umweltverschmutzung und anderen Gefahren für die
Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.Umwelt, zu dem sie sich auf europäischer Ebene verpflichtet haben. Die Bürger Europas haben Anspruch auf eine sichere und gesunde Umwelt und ich werde mich vorrangig dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen erfüllen."
Die Altfahrzeugrichtlinie soll die Wiederverwendung,
Bei der Produktion und beim Verbrauch von Gütern entstehen Abfälle. Die Rückführung dieser Abfälle in den Stoffkreislauf (Produktion - Verbrauch) durch Verwertung nennt man R.Recycling und andere Formen der
siehe Recycling.Wiederverwertung von Fahrzeugen fördern. In Deutschland wurde die Richtlinie zur
siehe Atommüll, Abfall, kommunale Abfallbeseitigung, Abwässerreinigung
Entsorgung von Altfahrzeugen im Jahr 2002 in nationales Recht umgesetzt. Nach einer ausführlichen Prüfung des deutschen Altfahrzeuggesetzes gelangte die Kommission jedoch zu dem Schluss, dass die EU-Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird. Aufgrund mehrerer Lücken können die mit der Richtlinie angestrebten Vorteile für die Umwelt nicht vollständig erreicht werden. Zu diesen Mängeln zählen unter anderem die Einschränkung des Geltungsbereichs der Richtlinie und Ausnahmen hinsichtlich der Verpflichtung zur kostenlosen Rücknahme. Deshalb klagt die Kommission nun gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof.

In einem zweiten Verfahren klagt die EU-Kommission gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der Wasserrahmenrichtlinie. Ziel dieser Richtlinie ist es, bis 2015 eine gute Qualität der Wasserressourcen in Flüssen, Seen, Küstengewässern, im
G. ist im Boden vor Jahrzehnten versickertes Niederschlagswasser, das sich an wasserundurchlässigen Schichten ansammelt. Grundwasser und sonstigen Binnengewässern zu erreichen.
Die einzelstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie mussten bis 22. Dezember 2003 erlassen werden. In Deutschland wurde die Richtlinie auf Bundesebene vollständig in nationales Recht sowie in zehn Bundesländern in Landesrecht umgesetzt. Deutschland hat jedoch keine genauen Angaben dazu gemacht, wann die Umsetzung in den übrigen sechs Bundesländern (Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt) erfolgen wird. Die Kommission hat daher beschlossen, Klage beim EuGH zu erheben.
Autor: Europäische Kommission in Deutschland
3880 Aufrufe
Stand: 20. Jänner 2005
Erstellt: 20. Jänner 2005
Weiterführende Informationen:
@Umweltlexikon?- Mit Beginn der staatlichen Umweltpolitik ca. 1970 geprägter Begriff für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und damit der Lebensgrundlagen von Organismen einschließlich des Menschen, wobei bedingt durch die anthropozentrische Sichtweise die Eigenrechte der Natur zu wenig Berücksichtigung finden. Umweltschutz
Die letzten 5 Meldungen zum Thema "Umweltschutz":