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Artikel Nr.: 17063
BUND-Klage gegen Bundesumweltministerium erfolgreich. BMU muss Unterlagen zum Elbschutz rausrücken
Berlin/Münster, 25.08.2010: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat vor dem Münsteraner Oberverwaltungsgericht ein mehrere Jahre dauerndes Verfahren gegen das Bundesumweltministerium gewonnen.Der Umweltverband hatte 2005 die Herausgabe eines Schreibens des Bundesamtes für
Unter Naturschutz versteht man alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von wildlebenden Arten (Pflanzen und Tiere), ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie zur Sicherung von Landschaften unter natürlichen Bedingungen.Naturschutz (
Abkürzung für Bundesamt für Naturschutz, siehe StichwortBfN) an das Ministerium verlangt, in dem das BfN naturschutzfachliche Bedenken über Maßnahmen zur Vertiefung der
Die E. ist mit 1.140 km Länge von der Quelle bis zur Nordseegrenze und einem Gesamteinzugsgebiet von 148.268 km2 eines der größten Flußgebiete Westeuropas; für das Gebiet der ehemaligen DDR das größte und für die CSFR das zweitgrößte Fließgewässer. Elbe geäußert hatte. Die Umweltorganisation berief sich dabei auf das Umweltinformationsgesetz. Das damals von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel geführte BMU hatte die Herausgabe mit der Begründung verweigert, es handele sich bei dem Schreiben um kein öffentliches Dokument, es sei vertraulich und diene lediglich der internen Abstimmung zwischen den Verwaltungen.
Nachdem rechtsanwaltliche Bemühungen keine Änderung der Position des BMU gebracht hatten, reichte der
Der BUND ist mit über 365.000 Mitgliedern der größte deutsche Umweltverband und Mitglied im FriendsOfTheEarth.BUND 2006 Klage gegen das
Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für Umweltfragen zuständig.Umweltministerium ein. Ende 2007 gab das Verwaltungsgericht Köln dem BUND recht. Dagegen war das BMU in Berufung gegangen. Die schriftliche Ablehnung dieser Berufung seitens des OVG Münster liegt dem BUND jetzt vor. Darin heißt es: Das Bekanntwerden von Unterlagen [
] mag zwar einen gewissen Rechtfertigungsdruck für die handelnde Behörde erzeugen. Eine kritische Auseinandersetzung der Öffentlichkeit mit umweltbezogenem Handeln soll vom Umweltinformationsgesetz jedoch nicht ausgeschlossen, sondern gefördert werden.
Olaf Bandt, BUND-Direktor für Politik und Kommunikation: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zur Herausgabe von Akten des Bundesumweltministeriums stärkt die Position der Umweltverbände gegenüber den Behörden. Immer wieder wird versucht, Fakten und Hintergründe zu Umweltthemen zu verschleiern. Wir werden solche Versuche weiter öffentlich anprangern und wenn nötig dagegen juristisch vorgehen. Das Handeln von Behörden muss öffentlich und durchschaubar bleiben. Umweltbelange sind keine Verschlusssachen, sie gehen alle an. Ein umfassendes Wissen darüber ist für den Schutz unserer Lebensgrundlagen unverzichtbar.
Autor: BUND Freunde der Erde
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Stand: 25. August 2010
Erstellt: 25. August 2010
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