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Artikel Nr.: 17028
Neue EU-Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt
Berlin, 06.08.2010: Heute (6. August 2010) treten in Deutschland strengere Vorgaben für die Luftqualität in Kraft. Damit wird die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Erstmals werden Luftqualitätswerte für die besonders gesundheitsschädlichen kleinen Feinstäube (Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer; PM2.5) festgesetzt.Bereits 2010 tritt ein PM2.5-Zielwert in Kraft. Ab 2015 gilt ein PM2.5-Grenzwert in gleicher Höhe. Unverändert bleiben die Luftqualitätswerte für
Staub weist eine Teilchengröße zwischen 1 und 10 Mikrometer. Als Feinstaub bezeichnet man winzige, mit bloßem Auge nicht sichtbare Partikel mit einer Teilchengrößen unter 1 Mikrometer.Feinstaub mit einem Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer (PM10), für Stickstoffoxide,
B. ist der chemische Grundbaustein der Stoffklasse der Aromaten. B. ist eine stark giftige, farblose, brennbare Flüssigkeit, in Wasser wenig löslich, erst unter extremen Bedingungen zersetzbar; B.-Luft-Gemisch explosiv. Gewinnung hauptsächlich aus Erdölraffination, weniger aus Steinkohle und Kokereigas. Benzol,
S. ist ein farbloses, stechend riechendes Gas, das beim Einleiten in Wasser schweflige Säure bildet. In der Natur befindet sich S. in vulkanischen Gasen und im Erdgas. 98 Prozent des industriell erzeugten S. dient zur Schwefelsäureherstellung.Schwefeldioxid und andere Stoffe.
Die EU-Richtlinie eröffnet die Möglichkeit, Fristverlängerungen in Anspruch zu nehmen. Fast alle Mitgliedstaaten der EU, so auch Deutschland, haben Schwierigkeiten mit der Einhaltung der seit 2005 bzw. 2010 geltenden anspruchsvollen
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen. Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid. Diese Schadstoff-Emissionen sind insbesondere im Verkehrsbereich trotz der stetig verschärften Abgas-Standards nicht wie erwartet zurückgegangen. Wesentliche Voraussetzung einer Fristverlängerung ist die Vorlage eines Luftreinhalteplans, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen die Luftqualitätswerte zukünftig eingehalten werden sollen. Wird eine Fristverlängerung gewährt, müssen die Feinstaubgrenzwerte spätestens ab 12. Juni 2011 und die Stickstoffdioxid-Grenzwerte spätestens ab dem Jahr 2015 eingehalten werden.
Das 8. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die 39.
siehe Rechtsverordnung.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (
siehe Rechtsverordnung.Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen 39. BImSchV) dienen der 1:1-Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere
Die Luft besteht hauptsächlich aus den Gasen Stickstoff (ca. 78 Vol.-%), Sauerstoff (ca. 21 Vol.-%), ca. 0,03 Vol.-% Kohlendioxid, unterschiedlichen Edelgasen (weniger als 1 Vol.-%) sowie verschiedenen Schadstoffen. Luft für
Der Name Europa wird heute häufig synonym für die Europäische Gemeinschaft (EG) verwendet, die jedoch nur einen Teil von E. umfaßt. Dem geographischen Umfang nach ist E. mit etwas über 10 Mio km2 der zweitkleinste Erdteil. Europa. Für den Vollzug der neuen Vorschriften sind die Bundesländer zuständig. Eine wichtige Maßnahme zur Einhaltung der Grenzwerte kann die Einrichtung einer Umweltzone mit Einfahrverboten für schadstoffreiche
Zu K. (Kfz) gehören Autos, Lastkraftwagen (Lkw) und Motorräder.Kraftfahrzeuge sein. Die Länder haben bereits mehr als 40 Umweltzonen in Kraft gesetzt.
Autor: Bundesumweltministerium, Berlin
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Stand: 6. August 2010
Erstellt: 6. August 2010
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