Politik und Wirtschaft
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Artikel Nr.: 16704
Leipzig, 19.03.2010: Am heutigen Freitag findet im Sächsischen Landtag in Dresden u.a. die Expertenanhörung zum Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts statt. Hierbei ist z.B. geplant, die kommunalen Gehölz- und Baumschutzsatzungen nicht mehr auf Wohngrundstücke anzuwenden.
Bei der öffentlichen Anhörung werden sich die Regierungspartner CDU und FDP aber nicht nur mit den Experten der Oppositionsparteien auseinandersetzen müssen, denn mittlerweile wächst der Unmut über die geplante Gesetzesänderung auch in den eigenen Reihen.
Die Tatsache, dass ohne Als kommunale Satzung (beschlossen vom Gemeinderat) oder als Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde (auf der Basis eines Landesnaturschutzgesetzes) kann für eine Kommune der besondere Schutz von Bäumen (ab einer definierten Größe) festgeschrieben werden. Baumschutzsatzung keine Anträge auf Genehmigung zur Vornahme von Eingriffen in durch die Baumschutzsatzung geschützte Gehölze mehr gestellt werden müssen, täuscht eine bürokratische Entlastung der Bürger nur vor. Anstelle der Satzung, die von jeder Kommune auf die Situation vor Ort zugeschnitten ist, müssten sich die Bürger dann nach dem geltenden Sächsischen und dem Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994). Bundesnaturschutzgesetz richten. Um diese Hürde zu überwinden, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und ein Bußgeld zu riskieren, wird der Einzelne weitaus größere Belastungen erfahren, als durch das Ausfüllen eines zwei- oder dreiseitigen Antrags. Entbürokratisierung funktioniert nicht, indem man Kommunalpolitik abschafft und die Menschen an Regeln und Gesetze verweist, die fernab ihrer Lebenswelt liegen.
Das Argument der größeren Selbstbestimmung für Bürger ist schon deswegen widersprüchlich, weil den jeweiligen Satzungen ein landesweites Gesetz übergestülpt werden soll, das sich weder mit den regionalen und landschaftlichen Gegebenheiten, noch mit den kommunalen Größenordnungen auseinandersetzt. Dass 85 Prozent der Kommunen in Sachsen eine Baumschutzsatzung haben, ist ein eindeutiges Statement. Städte wie Görlitz oder Wiesbaden (Hessen), in denen die Satzung für ein paar Jahre aufgehoben wurde, waren mit dem wachsenden Unmut ihrer Bürger konfrontiert und letztlich auch mit einem enormen Verlust von innerstädtischen Bäumen. Dass sich das ökologische Bewusstsein der Bürger derart zum Positiven gewandelt habe und deshalb vernünftige Entscheidungen getroffen würden (womit die Gesetzesänderung u.a. begründet wird), kann anhand dieser Beispiele ad absurdum geführt werden. Ansonsten könnte man von einer solchen Aussage gleich die Abschaffung sämtlicher Gesetze ableiten.
Jeder Baum ist wichtig für unseren Lebensraum:
Eine Gesetzesänderung ist nicht notwendig sie beschneidet ein funktionierendes Instrument des Umweltschutzes:
Wer sich mit dem Ökolöwen und der GRÜNEN LIGA Sachsen e.V. für den Erhalt einer lebenswerten Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.Umwelt engagieren will, unterschreibt die Petition Für die Beibehaltung der kommunalen Baumschutzsatzungen in Sachsen.
http://www.baumschutz-petition.de/ul/
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