Umweltjournal.de | Politik und Wirtschaft  | Artikel Nr.: 16704

Kommunale Baumschutzsatzungen in Gefahr





Leipzig, 19.03.2010: Am heutigen Freitag findet im Sächsischen Landtag in Dresden u.a. die Expertenanhörung zum Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts statt. Hierbei ist z.B. geplant, die kommunalen Gehölz- und Baumschutzsatzungen nicht mehr auf Wohngrundstücke anzuwenden.

Bei der öffentlichen Anhörung werden sich die Regierungspartner CDU und FDP aber nicht nur mit den Experten der Oppositionsparteien auseinandersetzen müssen, denn mittlerweile wächst der Unmut über die geplante Gesetzesänderung auch in den eigenen Reihen.

Die Tatsache, dass ohne Baumschutzsatzung keine Anträge auf „Genehmigung zur Vornahme von Eingriffen in durch die Baumschutzsatzung geschützte Gehölze“ mehr gestellt werden müssen, täuscht eine bürokratische Entlastung der Bürger nur vor. Anstelle der Satzung, die von jeder Kommune auf die Situation vor Ort zugeschnitten ist, müssten sich die Bürger dann nach dem geltenden Sächsischen und dem Bundesnaturschutzgesetz richten. Um diese Hürde zu überwinden, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und ein Bußgeld zu riskieren, wird der Einzelne weitaus größere Belastungen erfahren, als durch das Ausfüllen eines zwei- oder dreiseitigen Antrags. Entbürokratisierung funktioniert nicht, indem man Kommunalpolitik abschafft und die Menschen an Regeln und Gesetze verweist, die fernab ihrer Lebenswelt liegen.

Das Argument der größeren Selbstbestimmung für Bürger ist schon deswegen widersprüchlich, weil den jeweiligen Satzungen ein landesweites Gesetz übergestülpt werden soll, das sich weder mit den regionalen und landschaftlichen Gegebenheiten, noch mit den kommunalen Größenordnungen auseinandersetzt. Dass 85 Prozent der Kommunen in Sachsen eine Baumschutzsatzung haben, ist ein eindeutiges Statement. Städte wie Görlitz oder Wiesbaden (Hessen), in denen die Satzung für ein paar Jahre aufgehoben wurde, waren mit dem wachsenden Unmut ihrer Bürger konfrontiert und letztlich auch mit einem enormen Verlust von innerstädtischen Bäumen. Dass sich das ökologische Bewusstsein der Bürger derart zum Positiven gewandelt habe und deshalb vernünftige Entscheidungen getroffen würden (womit die Gesetzesänderung u.a. begründet wird), kann anhand dieser Beispiele ad absurdum geführt werden. Ansonsten könnte man von einer solchen Aussage gleich die Abschaffung sämtlicher Gesetze ableiten.

Jeder Baum ist wichtig für unseren Lebensraum:

  • Bäume tragen zum Klimaschutz bei.
  • Bäume erhöhen die Luftfeuchtigkeit und verbessern so die Luftqualität und das Stadtklima.
  • Bäume prägen das Orts- und Landschaftsbild und verbessern die Lebensqualität.
  • Bäume binden Staub durch die Filterwirkung des Laubes, sie verringern thermische Belastungen und vermindern Lärm.
  • Ein artenreicher Baumbestand prägt das Stadt- und Landschaftsbild und bietet einen Lebensraum für Tiere.

Eine Gesetzesänderung ist nicht notwendig – sie beschneidet ein funktionierendes Instrument des Umweltschutzes:

  • Die Beschneidung der Baumschutzsatzungen trägt nicht zur Entbürokratisierung bei, weil der Einzelne dann auf die Anwendung des wesentlich komplexeren Bundesnaturschutzgesetzes angewiesen ist und selbst in der Lage sein muss, eine fachliche Bewertung des geplanten Eingriffes vorzunehmen.
  • Dadurch entsteht eine Rechtsunsicherheit, weil ohne fachliche Bewertung der Eingriffe das Risiko besteht, gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu verstoßen und Geldbußen bis 50.000 Euro drohen.
  • Die Stadtverwaltungen wären bei diesen Voraussetzungen verpflichtet, in kürzester Zeit ein flächendeckendes Baumkataster zu erstellen, um die ggf. nach verschiedenen Gesetzen bestehende Schutzbedürftigkeit der Gehölze zu erfassen und zu überwachen.
  • Mit der Beschneidung der Baumschutzsatzungen setzt die Landesregierung ein Signal, das allen Anstrengungen im Bereich von Klimaschutz, Luftreinhalteplänen, Umweltschutz und Biodiversitätsstrategien auf nationaler und regionaler Ebene entgegensteht.
  • Jeder, der sich auf ein gewandeltes Umweltbewusstsein beruft, hat keinen Grund über die Abschaffung einer Satzung nachzudenken, mit der er im Einklang steht – im Gegenteil: die Baumschutzsatzung bietet fachliche und ökonomische Unterstützung, auch für diejenigen, die bereits ein gewandeltes Umweltbewusstsein haben.

Wer sich mit dem Ökolöwen und der GRÜNEN LIGA Sachsen e.V. für den Erhalt einer lebenswerten Umwelt engagieren will, unterschreibt die Petition „Für die Beibehaltung der kommunalen Baumschutzsatzungen in Sachsen“.

http://www.baumschutz-petition.de/ul/

Autor: Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V.
3715 Aufrufe
Stand: 19. März 2010
Erstellt: 19. März 2010

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