Kommunale Baumschutzsatzungen in Gefahr
Leipzig, 19.03.2010: Am heutigen Freitag findet im Sächsischen Landtag in Dresden u.a. die Expertenanhörung zum Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts statt. Hierbei ist z.B. geplant, die kommunalen Gehölz- und Baumschutzsatzungen nicht mehr auf Wohngrundstücke anzuwenden.
Bei der öffentlichen Anhörung werden sich die Regierungspartner CDU und FDP aber nicht nur mit den Experten der Oppositionsparteien auseinandersetzen müssen, denn mittlerweile wächst der Unmut über die geplante Gesetzesänderung auch in den eigenen Reihen.
Die Tatsache, dass ohne Als kommunale Satzung (beschlossen vom Gemeinderat) oder als Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde (auf der Basis eines Landesnaturschutzgesetzes) kann für eine Kommune der besondere Schutz von Bäumen (ab einer definierten Größe) festgeschrieben werden. Baumschutzsatzung keine Anträge auf Genehmigung zur Vornahme von Eingriffen in durch die Baumschutzsatzung geschützte Gehölze mehr gestellt werden müssen, täuscht eine bürokratische Entlastung der Bürger nur vor. Anstelle der Satzung, die von jeder Kommune auf die Situation vor Ort zugeschnitten ist, müssten sich die Bürger dann nach dem geltenden Sächsischen und dem Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994). Bundesnaturschutzgesetz richten. Um diese Hürde zu überwinden, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und ein Bußgeld zu riskieren, wird der Einzelne weitaus größere Belastungen erfahren, als durch das Ausfüllen eines zwei- oder dreiseitigen Antrags. Entbürokratisierung funktioniert nicht, indem man Kommunalpolitik abschafft und die Menschen an Regeln und Gesetze verweist, die fernab ihrer Lebenswelt liegen.
Das Argument der größeren Selbstbestimmung für Bürger ist schon deswegen widersprüchlich, weil den jeweiligen Satzungen ein landesweites Gesetz übergestülpt werden soll, das sich weder mit den regionalen und landschaftlichen Gegebenheiten, noch mit den kommunalen Größenordnungen auseinandersetzt. Dass 85 Prozent der Kommunen in Sachsen eine Baumschutzsatzung haben, ist ein eindeutiges Statement. Städte wie Görlitz oder Wiesbaden (Hessen), in denen die Satzung für ein paar Jahre aufgehoben wurde, waren mit dem wachsenden Unmut ihrer Bürger konfrontiert und letztlich auch mit einem enormen Verlust von innerstädtischen Bäumen. Dass sich das ökologische Bewusstsein der Bürger derart zum Positiven gewandelt habe und deshalb vernünftige Entscheidungen getroffen würden (womit die Gesetzesänderung u.a. begründet wird), kann anhand dieser Beispiele ad absurdum geführt werden. Ansonsten könnte man von einer solchen Aussage gleich die Abschaffung sämtlicher Gesetze ableiten.
Jeder Baum ist wichtig für unseren Lebensraum:
- Bäume tragen zum Klimaschutz bezeichnet Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegen wirken sollen. Im Mittelpunkt steht derzeit die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen.Klimaschutz bei.
- Bäume erhöhen die Luftfeuchtigkeit und verbessern so die Luftqualität und das Als Stadtklima bezeichnet man das gegenüber dem Umland veränderte Lokalklima in Stadt- und Industrielandschaften. Auslöser hierfür sind die Bebauungsart und dichte, das Wärmespeichervermögen der verwendeten Baustoffe, die Bodenversiegelung, die fehlende Vegetation sowie die vermehrte Emission von Abgasen (Schadstoffe aus Kfz), Aerosolen und Abwärme.Stadtklima.
- Bäume prägen das Orts- und Landschaftsbild und verbessern die Lebensqualität.
- Bäume binden Bei S. handelt es sich um in der Luft verteilte, feste Teilchen, die je nach Größe in Grob- und Fein-S. unterschieden werden.Staub durch die Filterwirkung des Laubes, sie verringern thermische Belastungen und vermindern Lärm.
- Ein artenreicher Baumbestand prägt das Stadt- und Landschaftsbild und bietet einen Lebensraum für Tiere.
Eine Gesetzesänderung ist nicht notwendig sie beschneidet ein funktionierendes Instrument des Umweltschutzes:
- Die Beschneidung der Baumschutzsatzungen trägt nicht zur Entbürokratisierung bei, weil der Einzelne dann auf die Anwendung des wesentlich komplexeren Bundesnaturschutzgesetzes angewiesen ist und selbst in der Lage sein muss, eine fachliche Bewertung des geplanten Eingriffes vorzunehmen.
- Dadurch entsteht eine Rechtsunsicherheit, weil ohne fachliche Bewertung der Eingriffe das Risiko besteht, gegen das Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994). Bundesnaturschutzgesetz zu verstoßen und Geldbußen bis 50.000 Euro drohen.
- Die Stadtverwaltungen wären bei diesen Voraussetzungen verpflichtet, in kürzester Zeit ein flächendeckendes Baumkataster zu erstellen, um die ggf. nach verschiedenen Gesetzen bestehende Schutzbedürftigkeit der Gehölze zu erfassen und zu überwachen.
- Mit der Beschneidung der Baumschutzsatzungen setzt die Landesregierung ein Signal, das allen Anstrengungen im Bereich von Klimaschutz, Luftreinhalteplänen, Mit Beginn der staatlichen Umweltpolitik ca. 1970 geprägter Begriff für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und damit der Lebensgrundlagen von Organismen einschließlich des Menschen, wobei bedingt durch die anthropozentrische Sichtweise die Eigenrechte der Natur zu wenig Berücksichtigung finden. Umweltschutz und Biodiversitätsstrategien auf nationaler und regionaler Ebene entgegensteht.
- Jeder, der sich auf ein gewandeltes Umweltbewusstsein beruft, hat keinen Grund über die Abschaffung einer Satzung nachzudenken, mit der er im Einklang steht im Gegenteil: die Baumschutzsatzung bietet fachliche und ökonomische Unterstützung, auch für diejenigen, die bereits ein gewandeltes Umweltbewusstsein haben.
Wer sich mit dem Ökolöwen und der GRÜNEN LIGA Sachsen e.V. für den Erhalt einer lebenswerten Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.Umwelt engagieren will, unterschreibt die Petition Für die Beibehaltung der kommunalen Baumschutzsatzungen in Sachsen.
http://www.baumschutz-petition.de/ul/
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Erstellt: 19. Maerz 2010




















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