Umweltjournal.de | Politik und Wirtschaft  | Artikel Nr.: 16661

Angriff auf die Zivilgesellschaft: 13 TierschützerInnen auf der Anklagebank in Wien





Gerlingen, 4.03.2010: Der Beginn des österreichischen Tierschutzprozesses hat weitreichende Empörung ausgelöst und wird auch von der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. scharf kritisiert. Obwohl offensichtlich weder Beweise noch Indizien für die Existenz einer „kriminellen Organisation“ (§278a österr. StGB) vorliegen, wird strafrechtlich Anklage gegen 13 TierschützerInnen erhoben.

Es drängt sich die Frage auf, ob Tierschutz in Österreich systematisch bekämpft und mundtot gemacht werden soll.

Bei österreichischen Anlagen, die aus Tierschutzperspektive problematisch sind, hat es in der Vergangenheit Sachbeschädigungen gegeben – laut Staatsanwaltschaft von militanten Tierschützern. Täter konnten jedoch nicht identifiziert und überführt werden. Trotzdem wurden gestern fünf MitarbeiterInnen des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) sowie der (ehemalige) Kampagnendirektor und ein Aktivist von Vier Pfoten Österreich, der Obmann der Veganen Gesellschaft Österreich, zwei MitarbeiterInnen des Wiener Tierschutzvereins und drei TierschützerInnen der Basisgruppe Tierrechte (BaT) in Wien angeklagt. Sie alle sollen Mitglieder einer „kriminellen Organisation“ nach §278a des österreichischen Strafgesetzbuches sein, obwohl sie teilweise nachweislich untereinander zerstritten, ja sogar verfeindet sind. Dieser Paragraph wurde in den 1990er Jahren eingeführt, um gegen mafiöse Verbindungen, Kinderpornoringe u. ä. vorzugehen. Je nach Auslegung könnte er die alltägliche Arbeit von diversen gemeinnützigen Organisationen gefährden und eventuell sogar zahlende Mitglieder dieser Organisationen zu Kriminellen machen. Dem Strafantrag sei laut Verteidiger Stefan Traxler zwar zu entnehmen, welche Handlungen die Beschuldigten getätigt haben sollen, unklar bleibe jedoch das eigentlich Strafbare an den Taten. Es sei eine eigenartige kriminelle Organisation, deren Mitglieder selbst nach Ansicht der Ankläger keine Straftaten begangen hätten, so der Anwalt.

Das Vorgehen der österreichischen Staatsanwaltschaft, die immer noch keine vollständige Akteneinsicht zulässt, und die unkonkrete Anklage werden schärfstens gerügt. „Österreich verstößt als Land gegen die Grundsätze der Menschenrechte und hat sich mit dieser selbst hochverwerflichen Straftat im Namen des Gesetzes auf die Ebene totalitärer Staatssysteme katapultiert“, so Dr. Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater von PETA. So setzt sich beispielsweise der gewaltfrei agierende VGT seit mehr als 15 Jahren sehr erfolgreich für den Tierschutz in Österreich ein und konnte immer wieder Missstände in der österreichischen Tierhaltung aufdecken. Er war maßgeblich an Erfolgen wie dem Legebatterieverbot oder dem Käfigverbot für Kaninchen beteiligt. Offenbar war eben dieser Verein bei seiner Arbeit zu erfolgreich. Am 21. Mai 2008 drangen österreichische Spezialeinheiten ohne konkrete Anschuldigungen oder Beweise in Wohnungen und Büros von insgesamt 24 Personen bzw. Tierschutzvereinen ein, durchsuchten diese, beschlagnahmten umfangreiche Materialien sowie Datenbanken und inhaftierten zehn Personen. Der VGT sprach von einem „polizeiwillkürlicher Akt gegen den Tierschutz“. Der §278a würde herangezogen, um mit einem Schlag den erfolgreichen Tierschutz in Österreich zu vernichten, der eben auf die Tierausbeuter (Massentierhalter, Echtpelz-Verkäufer, Jäger etc.) in den staatlichen Gremien wohl bis in die Ministeriums-Spitzen mittlerweile als bedrohlich wirkte.

Autor: PETA Deutschland e.V.
2162 Aufrufe
Stand: 4. März 2010
Erstellt: 4. März 2010

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