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Umweltjournal.de | Politik und Wirtschaft  | Artikel Nr.: 16528

Urteilsbegründung des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt Wirksamkeit der Umweltzonen

Berlin, 15.01.2010: Das Verwaltungsgericht Berlin sieht Umweltzone als verhältnismäßig an, da sie den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sichere – Deutsche Umwelthilfe begrüßt unmissverständliche Urteilsbegründung – Niedersachsens Umweltminister wird mit seinem Versuch scheitern, die Umweltzone Hannover zu stoppen – DUH-Geschäftsführer Resch: „Auch Kettensägenminister Sander wird Umweltzonen nicht sprengen“.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begrüßt die klare rechtliche Bestätigung der Umweltzone durch das Berliner Verwaltungsgericht. Die Größe der Berliner Umweltzone sei verhältnismäßig und sichere den „Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor Luftschadstoffen“, schreiben die Richter in ihrer am 12. Januar veröffentlichten Begründung eines Urteils vom 9. Dezember 2009. Damals hatten sie die Klage von elf Berliner Bürgern und des ADAC gegen die Umweltzone Berlin abgewiesen. Die Messungen in der Berliner Umweltzone haben eindeutig gezeigt, dass die gesundheitsgefährlichen extrem feinen verkehrsbedingten Rußpartikel in der Luft um 20 Prozent nach Einführung der Umweltzone verringert wurden. Als einen „vorgezogenen Karnevalsscherz“ bezeichnete DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die Androhung des niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander (FDP), die Umweltzone Hannover abschaffen zu wollen. „Kettensägenminister Sander wird mit seinem Angriff auf die saubere Luft in Hannover scheitern“, sagte Resch.

Die Richter am Berliner Verwaltungsgericht sehen es als „verhältnismäßig“ an, dass die Halter von stark Ruß emittierenden Fahrzeugen ab dem 1. Januar 2010 nicht in die Umweltzone einfahren dürfen. Sowohl die hohe Feinstaubbelastung als auch die Belastung durch Stickoxide sei besonders an viel befahrenen Durchgangsstraßen ein Problem, dem mit dem Instrument der Umweltzone beizukommen sei. Die Reduzierung der Rußpartikel um 14 bis 22 Prozent und Stickstoffdioxid um 10 Prozent – wie Wirkungsuntersuchungen der Stadt Berlin vom Mai 2009 belegen – zeigen, dass Umweltzonen bereits nach eineinhalb Jahren die gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffe erheblich mindern.

Wörtlich heißt es in der 19 Seiten starken Urteilsbegründung: „Auch die Tatsache, dass es zum Jahresende in Deutschland 40 Umweltzonen geben wird, ist nach Auffassung des Gerichts ein deutlicher Hinweis darauf, dass auch in Deutschland – wenn auch mit erheblicher Verspätung gegenüber anderen europäischen Staaten – nunmehr die Einsicht gewonnen wurde, dass Verkehrsbeschränkungen ein in jeder Hinsicht wirksames Mittel zur Verringerung der Luftverschmutzung sind. In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (…) wird die Einrichtung der Umweltzonen als geeignet und erforderlich angesehen (…), weil der Verkehr die einzig bedeutende und kurzfristig beeinflussbare Emissionsquelle darstellt.“ (Az.: VG 11 A 299.08)


Autor: André Sepeur Medienberatung GdbR

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Stand: 17. Januar 2010
Erstellt: 17. Januar 2010