Politik und Wirtschaft
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Artikel Nr.: 15648
Berlin, 19.05.2009: "Das Verbot unerlaubter Telefonwerbeanrufe ist in der Vergangenheit zum Teil systematisch missachtet worden. Die Luft wird jetzt dünn für lästige Werbeanrufer", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen durch den Bundesrat in Berlin.
Das umfangreiche Maßnahmenbündel setzt gezielt dort an, wo die Probleme auftauchen: Bei den am stärksten von Telefonwerbung betroffenen Branchen, wie Wett- und Lotteriedienstleistungen, bei der Rechtsdurchsetzung und bei der Problematik untergeschobener Verträge im Zusammenhang mit Telefonwerbung.
"Mit dem Gesetz werden Verbraucher und Verbraucherinnen nicht nur besser vor belästigenden Anrufen geschützt, sondern auch vor untergeschobenen VerträFunktionelle Einheit der Vererbung; abgegrenzter Bereich auf der DNS, der die Information zur Herstellung eines Proteins (z.B. eines Hormons) beinhaltet. gen, denn hierfür ist nun eine eindeutige Einwilligung des Verbrauchers nötig", sagte Bundesministerin Aigner.
Unternehmen sind bei Werbeanrufen verpflichtet, ihre Rufnummer zur Identifizierung mit zu senden. Die Nummer darf nicht mehr unterdrückt werden.
Übereilt am Telefon geschlossene Verträge können Verbraucher in breiterem Umfang während einer Frist von mindestens zwei Wochen widerrufen. "Das ist gerecht", sagte Aigner. "Die Belästigung und Überrumpelungssituation am Telefon ist ähnlich der bei Haustürgeschäften. Auch hier gibt es die Möglichkeit, sich den Vertragsabschluss nochmals durch den Kopf gehen zu lassen und gegebenenfalls innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen."
Ein gesondertes Bestätigungsschreiben hat die Bundesregierung abgelehnt, da dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie den Unternehmen zusätzliche bürokratische Hürden aufbürdet. "Diesen Argumenten sind nun auch die Ländervertreter gefolgt", so die Ministerin. "Mit dem nun vorliegenden Gesetz gegen Telefonwerbung wird den berechtigten Interessen beider Marktpartner, der Verbraucher sowie der lauter handelnden Unternehmen, Rechnung getragen."
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