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Umweltjournal.de | Politik und Wirtschaft  | Artikel Nr.: 13797

Feinstaubkontrolle: Fahrverbote in acht Städten Baden Württembergs

Radolfzell, 29.02.2008: Am 1. Januar 2008 wurden Umweltzonen in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet. Zum 1. März ziehen acht Städte in Baden-Württemberg nach: Tübingen, Reutlingen, Stuttgart, Leonberg, Schwäbisch Gmünd, Ludwigsburg, Ilsfeld und Mannheim. Die Deutsche Umwelthilfe und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg, begrüßen Umweltzonen in Gebieten massiver Feinstaubbelastung als ersten ernsthaften Versuch zur Bekämpfung des schwerwiegendsten Luftreinhalteproblems in Deutschland.


Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben hierzulande Jahr für Jahr 75.000 Menschen vorzeitig an Feinstaub. Umweltzonen sorgen dafür, dass Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge, die bestimmte Mindeststandards bezüglich ihrer Feinstaubemissionen verfehlen, ab dem 1. März nicht mehr in die Umweltzonen einfahren dürfen. Die hierzu „berechtigten“ Pkw müssen dies mit einer grünen, gelben oder roten "Feinstaubplakette" auf der Windschutzscheibe nachweisen. Andernfalls drohen ein Ordnungsgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Damit die Vorschriften von Anfang an ernst genommen werden, werden DUH und BUND am 1. März mit so genannten Feinstaub-Kontrollteams in allen acht Städten präsent sein. Bei einer Pressekonferenz werden erste Zahlen zur Einhaltung der neuen Regelungen in Baden-Württemberg sowie bisherige Erfahrungen in Berlin, Hannover und Köln präsentiert. Darüber hinaus werden politische Forderungen für unverzichtbare weitere Maßnahmen zur Feinstaubbekämpfung dargestellt.

Autor: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Weiterführende Informationen:


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Stand: 29. Februar 2008
Erstellt: 29. Februar 2008