Umweltjournal.de | Politik und Wirtschaft  | Artikel Nr.: 13345

Rußfilterskandal





Berlin, 26.11.2007: Die Bundesregierung muss gegenüber der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) Messdaten über die Wirksamkeit von Feinstaubfiltern zur Nachrüstung von Diesel-Pkw offen legen. Das entschied heute die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau, nachdem die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation das dem Bundesumweltministerium (BMU) unterstellte Umweltbundesamt (UBA) seit Anfang November 2006 vergeblich zur Herausgabe der Messergebnisse auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes aufgefordert hatte (AZ: 1 A 156/07 DE).


Die DUH erwartet, dass aus den Messergebnissen eines vom Umweltbundesamt beauftragten Schweizerischen Prüflabors zweifelsfrei hervorgeht, dass die Bundesregierung bereits im Herbst 2006 über alarmierende Fehlfunktionen der Nachrüstfilter der Firma GAT unterrichtet war.

Das Bundesumweltministerium hatte nicht nur der DUH die Einsicht in das Gutachten verwehrt, sondern offensichtlich auch das für die Kontrolle von Partikelminderungssystemen zuständige Kraftfahrtbundesamt (KBA) nicht über die Untersuchungsergebnisse informiert. Bei rechtzeitiger Reaktion der verantwortlichen Behörden hätten die nun erst seit wenigen Tagen vorliegenden Nachprüf-Ergebnisse des KBA in der Substanz bereits im Oktober 2006 bekannt sein können. So hätte verhindert werden können, dass etwa 60.000 mangelhafte Betrugsfilter in die Diesel-Pkw ahnungsloser Autohalter eingebaut werden. Die Nachrüstung von Dieselfiltern wird seit April 2007 mit einem Steuerabschlag von 330 Euro belohnt, außerdem erhalten nachgerüstete Diesel-Pkw eine günstigere Feinstaubplakette, die das Einfahren in künftige Umweltzonen zahlreicher deutscher Großstädte ermöglicht.

Aus den massiven Problemen bezüglich der Wirksamkeit von Filtern der Firmen GAT, Bosal und Tenneko/Walker waren wegen der Untätigkeit der Bundesregierung schließlich erst mit monatelanger Verzögerung Konsequenzen gezogen worden. Seit Oktober 2007 wurden die Betriebserlaubnisse für die mangelhaften Filter vom KBA schrittweise gelöscht. Mit der Überprüfung der Betrugsfilter begann das dem Bundesverkehrsministerium unterstellte KBA erst, nachdem die DUH die Ergebnisse von Vergleichsuntersuchungen anderer Prüflabors im August 2007 veröffentlicht hatte.

„Wir fordern die rückhaltlose Aufklärung des Rußfilterskandals. Die Verantwortlichen für die fast einjährige Vertuschung zentraler Untersuchungsdaten müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Sie sitzen im Bundesumweltministerium. Es kann nicht sein, dass jetzt ausgerechnet im Umweltbundesamt die Schuld für das eingetretene Desaster gesucht wird. Die dortigen Verantwortlichen wollten die Bevölkerung ausweislich der Gerichtsakten frühzeitig informieren und wurden aus der Leitungsebene des Ministeriums daran gehindert“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Um den Schaden für die Luftreinhaltepolitik in Deutschland nicht noch größer zu machen, sei es unumgänglich, jetzt alle „funktionsuntüchtigen Filter zurückzurufen und den betroffenen Autohaltern einen kostenlosen Austausch gegen seriöse Systeme zu garantieren.“ Nur unter dieser Voraussetzung könne die Steuerbefreiung und die Höherstufung bei den Feinstaubplaketten für die Betroffenen Bestand haben.

Um darüber hinaus für die Zukunft ein ähnliches Desaster auszuschließen, forderte Resch Bundesverkehrsminister Tiefensee und Bundesumweltminister Gabriel auf, umgehend ein sachgerechtes Kontrollsystem für die Wirksamkeit von Nachrüstfiltern zu installieren. Dazu sei es nötig, dass das Kraftfahrtbundesamt sofort einen „Schnelltest“ zur Überprüfung aller zur Zulassung angemeldeten Filtersysteme entwickelt. Außerdem müsse die Wirksamkeit im Rahmen der periodischen Abgasuntersuchung (AU) aller Pkw geprüft werden, was bisher nicht der Fall ist. „Wir brauchen jetzt einen glaubwürdigen Neustart der Rußfilter-Nachrüstung mit Systemen, die die zuständige Bundesbehörde auf ihre Funktionstüchtigkeit kontrolliert. Und wir brauchen ein aktives Eintreten der zuständigen Politiker für eine schnelle Reduktion der Feinstaubwerte in den hoch belasteten Ballungszentren“, appellierte Resch an die Minister Gabriel und Tiefensee.

Das Umweltbundesamt, das die Untersuchungen eines schweizerischen Labors im Auftrag des Bundesumweltministeriums veranlasst hatte, hatte der DUH im Frühjahr 2007 mehrfach – auch schriftlich – die Einsicht in das entsprechende Gutachten zugesagt. Nach einer Intervention des Bundesumweltministeriums hatte das Amt die Zusage zurückgezogen, woraufhin die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation beim Verwaltungsgericht Dessau (dem Sitz des Umweltbundesamts) eine „Untätigkeitsklage“ gegen die Bundesregierung einreichte, der das Gericht heute stattgegeben hat.
Autor: Deutsche Umwelthilfe e.V.
2350 Aufrufe
Stand: 26. November 2007
Erstellt: 26. November 2007

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