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Artikel Nr.: 11960
SPAM: Verbraucherschutz im Internet verbessert
Berlin, 03.03.2007: Am 1. März 2007 ist das Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (ElGVG) in Kraft getreten. Kernstück des ElGVG bildet das neue Telemediengesetz (TMG), das einen verbesserten Schutz vor irreführenden Angaben bei E-Mail-Werbung vorsieht.Wer absichtlich den Absender oder den kommerziellen Charakter einer E-Mail verschleiert oder verheimlicht, kann künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belangt werden.
Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer würdigt das Gesetz als einen Schritt zu verbessertem Verbraucherschutz im Internet: Wir gehen gegen die Versender von wirtschaftlich schädlichen und für die Internetnutzer extrem lästigen Spam-Mails mit Bußgeldern vor. Die Anti-Spamregelung ist ein weiteres Mittel im Kampf gegen die unerwünschten E-Mails, die nicht nur die privaten Verbraucher belästigen, sondern auch einen großen wirtschaftlichen Schaden anrichten.
Weltweit werden die wirtschaftlichen Schäden auf über 10 Milliarden Euro und darüber hinaus geschätzt.
Obwohl der Großteil der Spam-Mails aus dem Ausland kommt und daher die Verfolgung der Versender schwierig ist, wird mit der neuen Regelung ein wichtiges Signal im Kampf gegen Spam gesetzt.
Autor: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Stand: 10. März 2007
Erstellt: 3. März 2007
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