Umweltjournal.de
|
Politik und Wirtschaft
|

Artikel Nr.: 3051
Erfolg für deutsche Initiative zum europaweiten Verbot TBT-haltiger Schiffsanstriche
Berlin, 07.05.2002: Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Verabschiedung einer Richtlinie zum europaweiten Verbot tributylzinnhaltiger Schiffsanstriche ab 01.01. 2003 durch die EU-Mitgliedsstaaten begrüßt."Ich freue mich, dass unsere Initiative zum Verbot dieser giftigen Schiffsfarben zum Erfolg geführt hat. Damit wird unsere Forderung, den Verkauf und die Verwendung dieser umwelt- und gesundheitsschädlichen
Von den heute bekannten 50 Millionen Chemikalien sind etwas 100.000 von industrieller Bedeutung. Nur wenige Chemikalien sind auf ihre Gesundheits- und Umweltrlevanz untersucht, wurden einem Zulassungsverfahren oder einer ökotoxikologischen bewertung unterzogen.Chemikalien zu untersagen, erfüllt. Das bedeutet eine erhebliche Entlastung insbesondere der Meeresumwelt von diesen hormonell wirksamen Stoffen. Wir werden diese Richtlinie zügig in deutsches Recht umsetzen", sagte der Bundesumweltminister.
Tributylzinn (TBT) gehört zur Gruppe der zinnorganischen Verbindungen. Seine hormonartige Wirkung ist seit längerem bekannt. Schon bei niedrigen Konzentrationen wurde beobachtet, dass TBT zur Vermännlichung (Imposex) bei weiblichen Meeresschnecken führt. Die damit verbundene Unfruchtbarkeit endet im Absterben ganzer Populationen. Gegenwärtig werden allein in der EU jährlich rund 1300 Tonnen TBT in Schiffsanstrichen verwendet.
Das
Das B. wurde 1986 als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl in Bonn gegründet.Bundesumweltministerium hat sich seit längerem auf EU- und internationaler Ebene mit Nachdruck für ein TBT-Verbot eingesetzt. Bundesumweltminister Trittin hatte im vergangenen Jahr parallel dazu dem Bundeskabinett einen entsprechenden Entwurf für eine nationale Verbotsverordnung vorgelegt und sie nach Verabschiedung der EU zur Notifizierung übermittelt. Das Vorhaben wurde jedoch seinerzeit nicht weiter verfolgt, da die EU-Kommission nach erfolgreichen Verhandlungen im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) im Oktober 2001 einen Richtlinienentwurf für eine EU-weite Verbotsregelung vorgelegt hat. "Nach diesem Erfolg auf EU-Ebene gilt es nun, die entsprechende Konvention der IMO zügig zu ratifizieren, um möglichst schnell zu einem weltweiten Verbot dieser umweltgefährdenden Schiffsanstriche zu kommen", sagte Jürgen Trittin.
Die EU-Richtlinie ist bis Oktober dieses Jahres in nationales Recht umzusetzen. Dazu ist eine Änderung der
Von den heute bekannten 50 Millionen Chemikalien sind etwas 100.000 von industrieller Bedeutung. Nur wenige Chemikalien sind auf ihre Gesundheits- und Umweltrlevanz untersucht, wurden einem Zulassungsverfahren oder einer ökotoxikologischen bewertung unterzogen.Chemikalien-Verbotsverordnung sowie der
Verordnung über gefährliche Stoffe, die am 1.10.86 (zuletzt geändert am 23.4.1990) die alte Arbeitsstoff-VO ablöste, da die Chemikalien nicht nur am Arbeitsplatz, sondern als Gefahrstoff in allen Lebens- und Umweltbereichen auftreten. Gefahrstoffverordnung notwendig.
Autor: Bundesumweltministerium, Berlin
1746 Aufrufe
Stand: 9. Oktober 2002
Erstellt: 7. Mai 2002
Die letzten 5 Meldungen zum Thema "Schadstoffe":