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Bonn, 03.05.2002: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) lehnt den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie ab, die die unbeabsichtigte Kontamination von konventionell erzeugtem Saatgut mit gentechnisch verändertem Saatgut regeln soll.Nach Ansicht des
Abkürzung für Bundesamt für Naturschutz, siehe StichwortBfN dürfte aus naturschutzfachlicher Vorsorgepflicht keine Saatgutverunreinigung toleriert werden, um die Verbreitung von Fremdgenen in der Natur zu verhindern. Der Grenzwert von Verunreinigungen sollte sich an der bisher bewährten Marke von 0,1% (Nachweisgrenze) orientieren. Hiermit wird zumindest ein minimaler Schutz für die Gentechnikfreiheit von sowohl biologisch als auch konventionell erzeugtem Saatgut gewährleistet. Das Risikenpotenzial transgener Pflanzen auf das Gesamtökosystem ist noch nicht ausreichend abschätzbar, sagte
Abkürzung für Bundesamt für Naturschutz, siehe StichwortBfN-Präsident Dr. Hartmut Vogtmann anlässlich der heutigen Anhörung der EU-Kommission. Es ist bekannt, dass bei der Übertragung von Fremdgenen in das Erbgut von Kulturpflanzen keinesfalls nur der erwünschte Effekt, zum Beispiel die
R. ist die Fähigkeit eines Organismus den Angriff eines potenziellen Erregers bis zu einem bestimmten Grade abzuwehren oder der Wirkung eines schädlichen Agens (z.B. eines Pflanzenschutzmittels) zu widerstehen.Resistenz gegenüber Totalherbiziden, erzeugt wird. Darüber hinaus sind auch unvorhersehbare Nebenwirkungen zu beobachten, so Vogtmann.
Nach Ansicht des
Abkürzung für Bundesamt für Naturschutz, siehe StichwortBfN ist immer noch völlig unklar, wie sich die eingebauten artfremden Transgene und die gleichfalls übertragenen Promotoren und vorwiegend viralen Vektoren in
Boden ist ein Teil der belebten obersten Erdkruste. Boden, Pflanze und Tier langfristig verhalten. Die genetischen Regulationsmechanismen sind bisher nur unzureichend erforscht. Dies erschwert die Vorhersagbarkeit des Verhaltens transgener Organismen. Deshalb ist die Anwendung des Vorsorgeprinzips bei dieser Technik unverzichtbar. Dies muss auch für die Regelungen im Bereich der Saatgutkontamination gelten. Das Bundesamt für
Unter Naturschutz versteht man alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von wildlebenden Arten (Pflanzen und Tiere), ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie zur Sicherung von Landschaften unter natürlichen Bedingungen.Naturschutz hält die von der Kommission vorgeschlagenen
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen. Grenzwerte daher nicht für ausreichend. Eine Saatgutverunreinigung von 0,5% bedeutet immerhin 50 m2 transgene Pflanzen pro Hektar! Gentechnikfreiheit ist damit nicht mehr zu erreichen. Stattdessen steht zu befürchten, dass eine solche Regelung die Bemühungen konventionell und biologisch wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe um Gentechnikfreiheit aushebelt, dem Verbraucher keinerlei Wahlfreiheit mehr erlaubt und der Verbreitung der Transgene mit allen damit verbundenen Risken für die Natur und die
Biologische Vielfalt ist die Biodiversität von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen.
Für weitere Infos siehe auch Stichwort "Artenvielfalt".
biologische Vielfalt Vorschub leistet.
Die EU-Kommission schlägt dagegen für die einzelnen Kulturarten unterschiedliche Grenzwerte vor:
- 0,3% für Raps zählt zu den wichtigsten einheimischen Ölpflanzen. Der mit Kohl verwandte Raps ist ein- oder zweijährig. Das gelbblühende Kraut wird bis 1,2 Meter hoch und hat lange Pfahlwurzel und einen kräftigen bis zu zwei Meter langen Stängel.
Raps und Baumwolle ist ein einjähriger, meist bis zu 1,2 Meter hoch kultivierter Busch mit dichter basaler Verzweigung und langgestielten, behaarten, 3 bis 7-lappigen Blättern und kurzgestielten, in den Blattachseln sitzenden Blüten.Baumwolle, - 0,5% für Tomaten, Zuckerrüben, Der Mais ist eine einhäusige, getrenntgeschlechtlich (monözisch) Pflanze, die bis zu 2,5 Meter hohe Stängel hat, die in einen männlichen Blütenstand enden. Die weiblichen Blütenstände entspringen der mittleren Stängelhälfte. Die Fremdbestäubung erfolgt durch den Wind.
Mais,
Die Kartoffel bildet Stauden, deren Sprossen in einen oberirdischen, bis zu zwei Meter langen laubblatttragenden und einen unterirdischen niederblatttragenden Abschnitt gegliedert sind. Die Pflanze hat unterbrochen gefiederte
oder violette Blüten und kirschgroße Früchte, die bei Verzehr zu Vergiftungserscheinungen führen können.
Kartoffel und Chicoree und - 0,7% für Der Parakautschukbaum ist ein schnellwachsender, in Kultur bis 15 Meter hoher,in Wildnis bis 40 Meter hoher, laubabwerfender Baum, der im Rindenteil von Stamm und Zweigen Latex als Ausgangsprodukt für Naturkautschuk enthält.Soja.
Diese Werte wurden auf Vorschlag des wissenschaftlichen Ausschusses mit dem Ziel festgelegt, einen Grenzwert von 1% im jeweiligen Endprodukt (z.B. Futter oder Lebensmittel) einhalten zu können. Bei Überschreiten dieser
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen. Grenzwerte soll lediglich eine unspezifische Kennzeichnung erfolgen. Eine entsprechende Verunreinigung von Saatgut ist sowohl durch Auskreuzung aus benachbarten Anbauparzellen möglich, als auch im Verarbeitungsprozess des Saatguts durch Verschleppung zu erwarten.