Inserate
Top-News Ernährung und Landwirtschaft
Regional, bio, gesund? "Die Essensfälscher"
Putenmastskandal: Eidesstattliche Versicherungen der Betriebe nicht gerichtsfest
ÖKO-TEST Kompakt E-Nummern
Ministerin Grotelüschen in Tierquälerei-Skandal verwickelt
: Kühe auf dem „Horrorhof“ in Datzetal wieder geprügelt
ÖKO-TEST Eistee: Zuckerwasser mit Aromen-Mix
Neues PETA-Motiv mit Pamela Anderson verboten
Russischer Zupfkuchen / Neue Folge der „Alles Vegan!“-Kochshow auf PETA TV
Erst lesen, dann lecken
Bei Hitze lieber Gänsewein
Asia-Salate, Endivie und Feldsalat aus eigenem Anbau
Deutschland weiter Weltmeister vor den USA und Frankreich
ÖKO-TEST Apfel-Direktsäfte: Beste Noten für Streuobst
Das traurige Leben der Edeka-Kaninchen
Ampel auf Grün schalten!
Zur Fußball-WM: Eine kulinarische Reise nach Südafrika
Überkapazität der Fangflotte bedroht Bestand des Roten Tuns
Dicker Dorsch, dünner Hering
Lebensmittel: Bilanz aus 85 Tests
Bakterien-Käse: foodwatch stellt Strafanzeige
Inserate

Am 28.08.2000 ist die Öko-Verordnung für tierische Lebensmittel in kraft getreten.

Diese Verordnung läßt jedoch noch Lücken offen. Mit eigenen Bioland-Richtlinien, die über den gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, werden Bioland-Betriebe diese Lücken zukünftig freiwillig schliessen.

Neue Bioland-Richtlinien gehen über die EG-Öko-Verordnung hinaus.

Mainz, 22.08.2000. Am 28. August 2000 wird die EG-Öko-Verordnung für tierische Lebensmittel gültig. Diese Verordnung lässt nach Auffassung des Bioland-Verbandes erhebliche Lücken offen. Zeitgleich mit der gesetzlichen Regelung treten deshalb neu überarbeitete Bioland-Richtlinien in Kraft. Damit schließt Bioland die Schwächen der EG-Öko-Verordnung durch seine eigenen privatrechtlichen Richtlinien. So bewirtschaftet auch nach dem 24. August jeder Bioland-Landwirt alle Produktionsbereiche seines Hofes nach den Richtlinien des Verbandes. Während die gesetzliche Regelung eine gleichzeitige Erzeugung von Nahrungsmitteln nach konventionellen Standards und ökologischen Vorgaben auf dem selben Betrieb ermöglicht, ist dies bei Bioland-Betrieben nicht möglich. Auch die Fütterung der Tiere auf Bioland-Betrieben ist eindeutig an ökologischen Vorgaben ausgerichtet. Während die EG-Öko-Verordnung beispielsweise Fischmehl und konventionelles Importfutter aus Übersee in Ökobetrieben zulässt, bleibt dies bei Bioland weiterhin ausgeschlossen.

<Die Template wurde nicht gefunden>
Die EG-Öko-Verordnung legt künftig für die Erzeugung und Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln EU-weit einen Mindeststandard fest. Hierbei schließt sie den Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln, leichtlöslichen Mineralsalzen oder gentechnischen Verfahren aus, wenn die Produkte mit „Öko“ oder „Bio“ beworben werden. Um das bereits heute übliche hohe Bio-Niveau beizubehalten, gehen die Bioland-Richtlinien in folgenden Punkten über die Vorschriften der EG-Öko-VO hinaus:








Die Bioland-Richtlinien können in der Homepage www.bioland.de eingesehen oder kostenlos unter der Telefonnummer 06131-239790 als Broschüre oder als PDF-Datei angefordert werden.


Autor: Ralf Alsfeld

Weiterführende Informationen:


Die letzten 5 Meldungen zum Thema "Lebensmittel+Naturprodukte+Verordnung" bei Umweltlexikon.de:

Komplette Suchausgabe zum Thema "Lebensmittel+Naturprodukte+Verordnung"
Stand: 24. Maerz 2003
Erstellt: 23. August 2000