Ernaehrung und Landwirtschaft
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Artikel Nr.: 9399
Bonn, 17.11.2005: Am 8. November wurde die EG-Verordnung Nr. 466/2001 zur "Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln" geändert. Dies betrifft die Nitratgehalte von Kopfsalat und Spinat. Für sie bestehen Höchstwerte jeweils für das Winter- und Sommerhalbjahr und bei Salat zudem für Freiland- und Unterglasanbau. Die Änderung der EG-Verordnung betrifft allerdings nicht die Grenzwerte, sondern die Zeiträume, in denen sie eingehalten werden müssen.Weiterführende Informationen:
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