Bestand gentechnikfreier Zonen in Deutschland von europäischem Urteil nicht betroffen
Bonn, 07.10.2005: Das europäische Gericht Erster Instanz hat am Mittwoch ein Gentechnik-Verbotsgesetzes des österreichischen Bundeslandes Oberösterreich für gemeinschaftsrechts-widrig erklärt. Vorausgegangen war eine Entscheidung der EU- Kommission, die es Oberösterreich untersagte, ein Gesetz zu erlassen, das ein Verbot des Anbaus von genetisch verändertem Pflanzen sowie Zucht und Freilassen transgener Tiere vorsah. Dazu erklärte der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller, heute in Berlin: "Gentechnikfreie Zonen in Deutschland sind von diesem Urteil nicht betroffen. Ihr Bestand ist nicht gefährdet".
Im Unterschied zu dem österreichischen Vorhaben beruhen solche Zonen in Deutschland auf freiwilligen Vereinbarungen. Sie sind nicht gesetzlich angeordnet. Die Nutzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ist europarechtlich harmonisiert. GVO müssen strenge Zulassungsverfahren durchlaufen. Einmal zugelassene Organismen dürfen die Mitgliedstaaten nicht einseitig verbieten. Ein grundsätzliches und flächendeckendes Verbot aller GVO ist danach nicht möglich.
"Der freiwillige Zusammenschluss von Landwirten zum Errichten einer gentechnikfreien Zone ist demnach weiterhin möglich. Und soweit solche Zonen bereits existieren, haben sie weiterhin Bestand", sagte Müller weiter.
Autor: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Bonn
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Stand: 24. Februar 2006
Erstellt: 7. Oktober 2005
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