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Grenzwerte bei Pflanzenschutzmitteln schaffen mehr Sicherheit für den Verbraucher

Bonn, 26.03.2005: Untersuchungen der Umweltorganisation Greenpeace bei ausländischen Erdbeeren zeigen einen deutlichen Rückgang bei Höchstmengenüberschreitungen von Pflanzenschutzmitteln. Demnach wurden die gesetzlich festgesetzten Grenzwerte für Erdbeeren im Jahr 2004 um 9 Prozent überschritten und im Jahr 2005 nur noch um 3,7 Prozent.

"Wenn Grenzwerte überschritten werden, müssen die zuständigen Behörden in den Bundesländern die Waren aus den Regalen nehmen. Gleichzeitig ist dieser Rückgang ein Erfolg für die Maßnahmen des Bundesverbraucherschutzministeriums zur nachhaltigen Reduzierung der Höchstmengen-Überschreitungen und bedeutet für den Verbraucher mehr Sicherheit beim Kauf von Lebensmitteln," so Bundesverbraucherministerin Renate Künast gestern in Berlin.

Künast forderte zugleich den Handel auf, das selbst gesetzten Ziel, Höchstmengenüberschreitungen zu vermeiden, noch intensiver zu verfolgen. "Alle am Verkehr mit Lebensmitteln beteiligten Kreise müssen natürlich die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, ihrer Verpflichtung zur Eigenkontrolle nachkommen und ihrer Sorgfaltspflicht Genüge tun. Diese Aufgaben können nicht zurückgewiesen werden." Die Wirtschaft habe hier die Aufgabe, die Einhaltung der deutschen Vorschriften auch sicher zu stellen. Der begonnene Dialog mit der Wirtschaft, mit dem Ziel, die Eigenkontrollsysteme zu verbessern, werde deshalb weitergeführt.

Künast wies in diesem Zusammenhang auf Fortschritte auf EU-Ebene hin. Die Festsetzung EU-weit einheitlicher Rückstandshöchstmengen bildet künftig einen verlässlichen Rahmen, an dem sich alle Beteiligten in der Wirtschaft und in der Überwachung ausrichten können.

Bereits im Januar diesen Jahres wurde in Brüssel vom Rat der europäischen Gemeinschaft die Europäische Verordnung zur endgültigen Harmonisierung der Rückstands-Höchstmengen verabschiedet und im März im Europäischen Amtsblatt verkündet. Diese sieht vor, das alle Höchstmengen nach einem festgelegten einheitlichen Verfahren festgelegt werden, nachdem sie auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Verbraucher überprüft wurden.

Autor: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Bonn

Weiterführende Informationen:


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