Umweltjournal.de | Ernaehrung und Landwirtschaft  | Artikel Nr.: 6423

Verbraucher haben endlich die Freiheit der Wahl





Bonn, 16.04.2004: "Für die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die Landwirte, für uns alle ist der 18. April ein entscheidender Tag", erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast anlässlich des bevorstehenden Inkrafttretens der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, "damit haben wir wirkliche Wahlfreiheit und können selbst entscheiden, ob wir gentechnisch veränderte Produkte verwenden wollen oder nicht."

Am 18. April 2004 tritt die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Gekennzeichnet werden alle Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus ihnen hergestellt sind und deren Herstellungsprozess ab dem 18.4.2004 eingeleitet wurde. Auf den Zutatenlisten und Restaurant-Speisekarten werden solche Produkte mit den Hinweisen "gentechnisch verändert" oder mit "gentechnisch veränderten…hergestellt" gekennzeichnet. "Es gibt im Bereich der grünen Gentechnik noch viele offene Fragen", erklärte Künast. Deshalb sei es wichtig, größtmögliche Transparenz und Klarheit zu schaffen.

Künast kritisierte die Blockadehaltung der Bundesrats-Mehrheit, die mit der taktisch motivierten Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verantworten habe, dass mindestens zwei Monate lang straffrei gegen die Kennzeichnungsverpflichtung verstoßen werden kann. Eine wirksame Kontrolle setze die Anwendung von Sanktionsmöglichkeiten voraus. Diese werden in dem vom Verbraucherschutzministerium vorgelegten Gentechnik-Durchführungsgesetz geregelt.
Autor: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Bonn
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Stand: 16. April 2004
Erstellt: 16. April 2004

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