Umweltjournal.de | Ernaehrung und Landwirtschaft  | Artikel Nr.: 16064

"Ohne Gentechnik" ist Mogelpackung





Frankfurt, 12.09.2009: Die Möglichkeit, Lebensmittel mit dem Zusatz "Ohne Gentechnik" auszuzeichnen, gibt es bereits seit Mai 2008 – umgesetzt wurde sie bislang jedoch nur von wenigen Herstellern. Nun soll ein einheitliches Label des Bundesverbraucherministeriums für neuen Schub sorgen. Auch das Marketing wurde aufgehübscht.


So verbreitet das Ministerium, dass nachweisbare zufällige oder technisch unvermeidbare Beimischungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) – sprich Spuren – nicht toleriert würden. Was aber nicht richtig ist. Denn auf Nachfrage teilte man uns mit, dass die gesetzliche Basis von 2008 geblieben sei. Danach sind Verunreinigungen im Lebensmittel bis zur Nachweisgrenze von 0,1 Prozent erlaubt, sofern diese zufällig oder technisch unvermeidbar sind. Geringe Spuren werden also auch weiterhin akzeptiert. Ansonsten gelten für das Logo "Ohne Gentechnik" folgende Anforderungen:

Die Lebensmittel selbst dürfen keine gentechnisch veränderte Pflanze sein und auch nicht daraus hergestellt worden sein. Das gilt auch für die Zutaten, etwa Gewürze in Maischips. Verboten sind zudem Zusatzstoffe, Vitamine oder Aromen, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen wurden. Ausnahme: Sofern es keine gentechnikfreien Alternativen auf dem Markt gibt, dürfen Zusatzstoffe verwendet werden, die nach der EU-Öko-Verordnung zugelassen sind – was bislang praktisch aber nicht vorkommt.

Für tierische Lebensmittel gelten besondere Regelungen, die Futtermittel betreffend. Soll etwa Milch oder ein Schweineschnitzel den Anforderungen "Ohne Gentechnik" genügen, muss der Hersteller dafür sorgen, dass die Tiere keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen gefressen haben – allerdings nur während eines bestimmten Zeitraums. Dieser beträgt – um beim Beispiel zu bleiben – für Milchkühe drei Monate und für Schweine vier Monate vor der Schlachtung. Erlaubt sind weiterhin Zusatzstoffe und Medikamente, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt worden sind. Im Futter selbst dürfen GVO-Verunreinigungen von bis zu 0,9 Prozent enthalten sein, wenn der Hersteller nachweisen kann, dass deren Eintrag zufällig oder technisch unvermeidbar war.

Bei zusammengesetzten Lebensmitteln wie Pizza oder Fruchtjoghurt müssen alle Zutaten den jeweiligen Anforderungen entsprechen.

Bewertung: Das Ohne-Gentechnik-Logo stellt zwar hohe Anforderungen, es garantiert aber keine Freiheit von Gentechnik und ist daher eine Mogelpackung. So kommt die Genindustrie der schleichenden Einführung der Gentechnik wieder ein Stück näher. Auch ist die Futtermittelregelung völlig inkonsequent, da die Tiere nur für eine bestimmte Spanne ihres Lebens keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen bekommen dürfen. Besser wäre die umgekehrte Deklaration. Alles, was Gentechnik enthält oder mit ihrer Hilfe erzeugt wurde, müsste entsprechend gekennzeichnet werden. Dann erführen die Verbraucher, wie weit sich die Gentechnik inzwischen ausgebreitet hat – obwohl die Mehrheit sie ablehnt.
Autor: ÖKO-TEST Verlag
2166 Aufrufe
Stand: 12. September 2009
Erstellt: 12. September 2009

Weiterführende Informationen:

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