Umweltjournal.de | Ernaehrung und Landwirtschaft  | Artikel Nr.: 15394

Bilanz - Acrylamidgehalte konnten binnen sechs Jahren gesenkt werden







Berlin, 12.03.2009: Bund und Länder legen Bericht über die Einhaltung von Vorschriften des Pflanzenschutzrechts beim Verkauf und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vor.




Im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm werden der Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln systematisch überwacht. Die Durchführung der Kontrollen und die Ahndung von Verstößen liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. Das BVL koordiniert das Programm auf Bundesebene und gibt jährlich einen zusammenfassenden Bericht heraus.

Insgesamt bewegten sich im Jahre 2007 die Beanstandungsraten auf dem Niveau der Vorjahre. Die Ergebnisse sind jedoch nicht repräsentativ, da ein Teil der Kontrollen auf Grund von Anzeigen oder Verdachtsmomenten erfolgte. Bei diesen anlassbezogenen Kontrollen ist die Beanstandungsrate naturgemäß hoch. Auch die Schwerpunktkontrollen richten sich insbesondere auf Bereiche, in denen Verstöße zu erwarten sind. Die Kontrollen zeigen, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Regel korrekt erfolgt.

Im Bereich der Verkehrskontrolle wurden 2007 insgesamt 3.050 Handelsbetriebe überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass 16 Prozent der Handelsbetriebe den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln nicht vorschriftsmäßig angezeigt hatten. In 30 Prozent der Betriebe fanden die Kontrolleure ein oder mehrere Pflanzenschutzmittel vor, die nicht verkehrsfähig waren. Meist handelte es sich um Packungen für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich, die nach dem Auslaufen einer Zulassung nicht aus dem Verkauf genommen waren. In jeweils sieben Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen wurden die fehlende Sachkunde beim Verkaufspersonal und die Missachtung des Selbstbedienungsverbots beanstandet. Zur Verkehrskontrolle gehört auch die Überwachung des Internet- und Versandhandels.

Die Kontrolleure nahmen im Handel 197 Proben von Pflanzenschutzmitteln für eine Laboranalyse. Überprüft wurde, ob die jeweiligen Produkte in ihrer Zusammensetzung der Zulassung entsprechen und die vorgeschriebenen Spezifikationen einhalten. Hier waren zwölf Prozent der Originalprodukte und 29 Prozent der Parallelimporte zu beanstanden. Häufig lagen die Gehalte von Beistoffen und Verunreinigungen außerhalb des Toleranzbereichs.

Die Anwendungskontrolle erfasste 2007 5.811 landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe. Bei Betriebskontrollen werden beispielsweise die Sachkunde der Anwender und die Geräte überprüft. Bei den eigentlichen Anwendungskontrollen geht es unter anderem um den zulassungskonformen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Einhaltung von Anwendungsvorschriften. Für das Jahr 2007 hatten die Länder neben dem üblichen Programm zwei gemeinsame Kontrollschwerpunkte vereinbart: die Einhaltung der Mindestabstände zu Gewässern und der zulassungskonforme Einsatz der verwendeten Insektizide in Gemüsekulturen. Für die Anwendungskontrollen wurden über 2.800 Bodenproben, Pflanzenproben oder Proben von Behandlungsflüssigkeiten entnommen und analysiert; dieses aufwändige Verfahren stellt häufig die einzige Möglichkeit dar, um Fehlanwendungen eindeutig nachzuweisen. Die Anwendungskontrollen ergaben, dass auf sechs Prozent der kontrollierten Landwirtschaftsflächen Mittel eingesetzt wurden, die für die fragliche Kultur keine Zulassung haben oder gar nicht in Deutschland zugelassen sind. Bei den 1.692 Kontrollen zur Einhaltung von Anwendungsverboten und Beschränkungen nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde lediglich eine verbotene Anwendung des Wirkstoffes Atrazin in Mais ermittelt. Auf drei Prozent der Flächen hatten die Anwender Bienenschutzvorschriften, Mindestabstände zu Gewässern oder andere Anwendungsbestimmungen missachtet.

Häufige Verstöße, vorrangig durch nicht professionelle Anwender, waren bei der Anwendung von PSM auf Wegen, an Wegrändern und auf befestigten Flächen zu verzeichnen. Nach dem Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Für befestigte Flächen oder Wegränder sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich. Nach Anzeigen oder Hinweisen wurden 1.357 solcher Flächen überprüft und in 24 Prozent eine nicht genehmigte Pflanzenschutzmittelanwendung festgestellt. Die Bundesländer haben daraufhin vereinbart, in diesem Punkt die Pflanzenschutzberatung zu verstärken und die Kontrollen zu intensivieren.

Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht werden von den Länderbehörden verfolgt. Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern geahndet werden. Zusätzlich können bei Betrieben, die Direktzahlungen erhalten, die Prämien gekürzt werden.

HINTERGRUNDINFORMATION
Im Jahresbericht zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm des Bundes und der Länder wird die Einhaltung der Vorschriften des Pflanzenschutzrechts beim Verkauf und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln dokumentiert. Für die Überwachung der Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes sind die Länder zuständig. Das BVL koordiniert diese Kontrollen und gibt jährlich einen zusammenfassenden Bericht heraus. Die Länderbehörden kontrollierten im Jahr 2007 3.050 Handelseinrichtungen und 5.811 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft. Die Ergebnisse werden gemeinsam von Bund und Ländern analysiert. Darauf basierend werden Maßnahmen getroffen, um die Zahl der Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht zu reduzieren.
Autor: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
2007 Aufrufe
Stand: 12. März 2009
Erstellt: 12. März 2009

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