Umweltjournal.de | Ernaehrung und Landwirtschaft  | Artikel Nr.: 13323

"Gesundheitscheck" der Agrarpolitik





Brüssel, 21.11.2007: Die EU-Kommission hat eine Vereinfachung und Modernisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgeschlagen. Ein so genannter "Gesundheitscheck” soll die GAP in die Lage versetzen, besser auf neue Herausforderungen und Chancen einer EU mit 27 Mitgliedstaaten einzugehen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Fragen, wie Direktbeihilfen effektiver, Marktstützungsinstrumente umgestaltet und neue Herausforderungen wie der Klimawandel gemeistert werden können.


Die heutige Mitteilung bringt eine sechsmonatige Konsultation in Gang, im kommenden Frühjahr wird die EU-Kommission Legislativvorschläge vorlegen. EU-Landwirtschaftskommissarin Fischer Boel dazu: „Bedeutet die Tatsache, dass wir einen „Gesundheitscheck” vornehmen, dass der Patient krank ist? Dies sicher nicht, aber auch bei kerngesunden Menschen ist es völlig normal, dass sie zum Arzt gehen, um festzustellen, ob sie etwas ändern müssen. Und genauso müssen auch wir prüfen, ob wir die GAP an eine EU mit 27 Mitgliedern und eine sich rasch verändernde Welt anpassen müssen."

Bezüglich der Betriebsprämienregelung sieht die Mitteilung u.a. die Abkehr von Zahlungen auf der Basis früherer Einnahmen und eine Umstellung auf eine Regelung mit einheitlicheren Sätzen vor. Zudem wird ein Mehr an Entkoppelung in den Ländern vorgeschlagen, ein allmähliches Absenken der Stützung ab einem Gesamtbetrag der Zahlungen an landwirtschaftliche Großbetriebe von beispielsweise 100.000 Euro pro Jahr und eine Überprüfung der Cross-Compliance-Vorschriften. Was die Bewältigung neuer Herausforderungen angeht, so wird in der Mitteilung untersucht, mit welchen Maßnahmen die Agrarpolitik sich auf neue Herausforderungen und Chancen einstellen kann. Hierzu zählen Risikomanagement, Eindämmung des Klimawandels, effizientere Wasserbewirtschaftung, optimale Nutzung der Bioenergie und Erhaltung der Artenvielfalt. Zudem wird vorgeschlagen, den Anteil der so genannten „Modulation” zu erhöhen, also Direktzahlungen an alle landwirtschaftlichen Betriebe, die mehr als 5.000 Euro jährlich erhalten, zu senken und diese Mittel in das Budget für die ländliche Entwicklung zu übertragen. Dessen Anteil würde bis 2013 allmählich von 5 auf 13 Prozent aufgestockt. Außerdem wäre zu prüfen, inwiefern die Prämie für den Anbau von Energiepflanzen noch notwendig ist, da es inzwischen für die Erzeugung von Biokraftstoffen neue Anreize gibt, so z. B. verbindliche Zielgrößen für den Einsatz von Bioenergien und hohe Preise.

2007 und 2008 wird die EU-Kommission ihr Konzept für die Überprüfung des Haushalts 2008/2009 vorlegen. Der Gesundheitscheck ist dabei auch als vorbereitende Maßnahme zu sehen, die das Ergebnis der Überprüfung jedoch nicht vorwegnehmen soll. Er soll zur „Feinabstimmung” der Reformen von 2003 dienen und zur Diskussion über die künftigen Schwerpunkte im Bereich Landwirtschaft beitragen.
Autor: Europäische Kommission in Deutschland
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Stand: 21. November 2007
Erstellt: 21. November 2007

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