Gentechnikgesetz pro oder contra gentechnikfreie Landwirtschaft?
Berlin, 19.09.2007: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der ökologische Anbauverband "Bioland" haben die Bundesländer aufgefordert, das am Freitag im Bundesrat zur Beratung anstehende Gentechnikgesetz nachzubessern. Thomas Dosch, Präsident von "Bioland": "Eine schleichende Verunreinigung der gesamten Nahrungskette mit gentechnisch veränderten Organismen darf nicht legitimiert werden.Der Bundesrat muss sich eindeutig hinter die Bauern stellen. Wenn das Gesetz nicht nachgebessert wird, bedeutet dies das langsame Aus für die gentechnikfreie Agrarproduktion. Betroffen sind davon die biologische und die konventionelle Oberbegriff für gewerblichen Pflanzenanbau und Tierhaltung. Landwirtschaft gleichermaßen. In der Folge wird sich die Auseinandersetzung zwischen Landwirten, die auf Gentechnik setzen und jenen, die sie ablehnen, weiter verschärfen.
Die Verbände fordern die ersatzlose Streichung eines Gesetzespassus, der benachbarten Landwirten ermöglicht, nach Absprache untereinander auf Schutzmaßnahmen gegen gentechnische Verunreinigungen zu verzichten. Wenn dieser Passus nicht gestrichen werde, führe dies zu einer unkontrollierten Verbreitung von Gentech-Pflanzen. Landwirte dürften sich ihrer Pflicht zum Erhalt einer gentechnikfreien Produktion nicht entziehen können. Völlig unzureichend seien auch die vorgesehenen Mindestabstände beim Anbau von Gentech-Der Mais ist eine einhäusige, getrenntgeschlechtlich (monözisch) Pflanze, die bis zu 2,5 Meter hohe Stängel hat, die in einen männlichen Blütenstand enden. Die weiblichen Blütenstände entspringen der mittleren Stängelhälfte. Die Fremdbestäubung erfolgt durch den Wind.
Mais von 150 Metern zu konventionellen und von 300 Metern zu Biofeldern.
Die Verbände fordern Mindestabstände von eintausend Metern. Bei Verunreinigungen von Ernten müsse die Haftung bei einer gentechnischen Verseuchung von Gegenständen, Räumen oder Umwelt (Boden) durch giftige Chemikalien, insb. auch radioaktive Substanzen (Radioaktivität).Kontamination ab 0,1 Prozent greifen. Sonst würden die Bauern in vielen Fällen keinen Ausgleich erhalten und auf ihrer verunreinigtean Ernte und dem Schaden sitzen bleiben. Das Derjenige trägt die Kosten der Vermeidung oder Beseitigung eines Umweltschadens der für die Entstehung verantwortlich ist.Verursacherprinzip müsse uneingeschränkt gelten, die Kosten zur Absicherung einer Landwirtschaft ohne Gentechnik müssten deshalb die Anbauer genveränderter Pflanzen tragen. Dazu gehörten auch etwaige Analysekosten.
Hubert Weiger, agrarpolitischer Sprecher des Der BUND ist mit über 365.000 Mitgliedern der größte deutsche Umweltverband und Mitglied im FriendsOfTheEarth.BUND: Der Bundesrat darf die derzeit gültigen Haftungsregeln auf keinen Fall verwässern. Die gentechnikfreie Landwirtschaft wird bereits durch das jetzige Gesetz nur unzureichend gesichert. Wenn schon CDU und CSU die gentechnikfreie Landwirtschaft aufgeben wollen, dann muss wenigstens die SPD im weiteren parlamentarischen Verfahren dafür sorgen, dass eine Agrarproduktion ohne Gentechnik möglich bleibt.
Wenn der Bundesrat das Gesetz nicht an den entscheidenden Punkten nachbessere, trage dies zum wachsenden Unfrieden auf dem Lande bei. Die Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft stoße inzwischen auf wachsenden Widerstand. Etwa 27000 Landwirte hätten sich in 170 gentechnikfreien Regionen zusammengeschlossen. In mehr als hundert Kommunen gebe es Gemeindebeschlüsse, die sich gegen die Gentechnik richteten.
Autor: BUND Freunde der Erde
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Stand: 19. September 2007
Erstellt: 19. September 2007
Erstellt: 19. September 2007




















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