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Ernaehrung und Landwirtschaft
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Artikel Nr.: 12330
Fleisch war zum Teil nicht mehr verzehrsfähig
Düsseldorf, 10.05.2007: Einem Betrieb im Kreis Wesel wurde die Verlängerung der Zulassung als Umpackbetrieb für Fleisch verweigert, nachdem dieser Putenfleisch ausgeliefert hatte, das zum Teil nicht mehr verzehrsfähig war. Bei Untersuchungen von Proben wurden ranziges Fleisch nachgewiesen sowie Salmonellen gefunden. Das Fleisch ist nicht in den Handel gelangt."Wir lassen nicht zu, dass einzelne schwarze Schafe mit der
Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Gesundheit und dem Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher spielen, so Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg. In Fällen wie diesem gibt es nur eins: Die Betriebe dürfen nicht mehr weiterarbeiten.
Der Betrieb in der Gemeinde Schermbeck war am 20. April aufgefallen, nachdem einem seiner Kunden, einer Konservenfabrik in Brandenburg, beim gelieferten Putenfleisch Gefrierbrand und ein schlechter Geruch aufgefallen war. Das Landesamt für Natur,
Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) hatte noch am selben Tag den Weseler Betrieb kontrolliert und den kompletten Warenbestand sichergestellt sowie Proben genommen. Von 38 untersuchten Proben waren sechs nicht mehr verzehrsfähig, da sie ranzig waren. Zwölf Proben wiesen Gefrierbrand auf, was auf eine nicht sachgemäße Verarbeitung und Lagerung hindeutet. In zwei Proben wurden Salmonellen nachgewiesen. Eine Überprüfung des Betriebes hat zudem gezeigt, dass das Eigenkontrollsystem nicht den vorgeschriebenen Anforderungen entspricht. Daher wurde dem Betrieb eine Verlängerung seiner bis Ende April befristeten Zulassung verweigert, sämtliche Etiketten mit Veterinärkontrollnummer wurden eingezogen. Das Umpackzentrum hatte Ende Januar 2007 erstmals eine Zulassung beantragt, die wie bei Erstzulassungen üblich zunächst auf drei Monate befristet erteilt wurde.
Zurzeit ermittelt das LANUV noch in einem Betrieb im Kreis Coesfeld, der die Lieferung nach Brandenburg vermittelt hat. Außerdem wurden die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Niedersachsen informiert, da die fragliche Charge aus einem Zerlegebetrieb in Bad Iburg stammt und nicht auszuschließen ist, dass das Fleisch schon hier nicht ordnungsgemäß verarbeitet und gelagert wurde. Solche Unregelmäßigkeiten hätten aber bei einem funktionierenden Eigenkontrollsystem in Wesel auffallen müssen. Die Behörden in Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen arbeiten hier eng und gut zusammen. Wer versucht, schnelles Geld mit gammeligem Fleisch zu machen, wird konsequent zur Rechenschaft gezogen, so Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg.
Autor: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
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Stand: 10. Mai 2007
Erstellt: 10. Mai 2007
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