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Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Lebensmitteln: 60 Prozent der beprobten Lebensmittel belastet

Bonn, 25.03.2006: Das gefühlte Risiko bei den Verbrauchern, ob Lebensmittel wirklich sicher sind, stellt sich oft anders dar, als blanke Zahlen es hergeben. Das gilt vor allem für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Wenn in 7,4 Prozent der Proben die gesetzlichen Höchstmengen nicht eingehalten werden, scheint dieses Verbraucherverhalten durchaus nicht abwegig zu sein.


Dass 40 Prozent der untersuchten Proben rückstandsfrei waren, fällt in der Wahrnehmung völlig aus. Diese Ergebnisse der "Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände", hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in der vorigen Woche veröffentlicht. Die Daten hierzu stammen aus der Lebensmittelüberwachung der Länder, die ihre Proben risikoorientiert zieht.

Das ergibt Sinn, weil Produkte, die öfter negativ auffallen auch öfter kontrolliert werden, heißt aber auch, dass die Ergebnisse nicht für alle Lebensmittel repräsentativ sind. Besonders negativ aufgefallen sind Rucola, Paprika, Johannisbeeren, Tafeltrauben und Gurken. Keine Überschreitungen der Höchstmengen wurden hingegen in Säuglings- und Kleinkindernahrung, Bananen, Brokkoli, Pilzen, Spargel und Zwiebeln festgestellt.

Grundnahrungsmittel wie Getreide und Kartoffeln waren nur geringfügig belastet. Selten kam es bei Kiwis, Orangen, Zitronen, Karotten und Tomaten zu Höchstmengenüberschreitungen. Auch, wenn in der weitaus überwiegenden Zahl der überschrittenen Höchstmengen eine akute Gefährdung des Verbrauchers nicht besteht, sind Strategien zur Verbesserung der Rückstandssituation dringend erforderlich.

Das BVL hält es für zweckmäßig, dass Importeure und Handelsunternehmen mit festen Partnern im Anbau kooperieren und mit diesen praktikable Eckpunkte zum Pflanzenschutz festlegen. Dort könnten beispielsweise die verwendeten Wirkstoffe und Anwendungsbedingungen festgelegt werden. Genau so wichtig seien Kontrollen im Anbauland noch vor der Ernte. So könnten Handelsunternehmen und Importeure sicherstellen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel den rechtlichen Vorgaben entsprächen.

Britta Klein

Foto: picturediscount

Autor: AID Infodienst

Weiterführende Informationen:


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Stand: 25. Maerz 2006
Erstellt: 25. Maerz 2006