Umweltjournal.de | Ernaehrung und Landwirtschaft  | Artikel Nr.: 3471

Verpasste Chance: Neues QS-Siegel für Fleisch zu lasch

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Berlin, 20.08.2002: Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat schärfere Kriterien für das neue QS-Prüfzeichen für Fleischprodukte gefordert. "Die jetzigen Statuten des Prüfzeichens sind zu lasch und gehen in wichtigen Punkten nur wenig über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller in Berlin.

Dadurch sei die Chance verpasst worden, den Verbrauchern eine vertrauenswürdige Alternative zwischen Bio- und Massenmarkt anzubieten. Immerhin sichere das Prüfsiegel gesetzliche Standards ab und sei mit einigen positiven Verbesserungen die bessere Wahl zur anonymen Massenware. Dies reiche jedoch keinesfalls aus. Der vzbv fordert daher eine rasche Nachbesserung der QS-Kriterien sowie genau definierte Sanktionen für Siegelnutzer, die gegen die Charta verstoßen.

Aus Sicht des vzbv wird das QS-Prüfzeichen seinem Anspruch als aussagekräftiges Label für Qualität und Sicherheit (QS) nicht gerecht. "Bei dem neuen QS-Zeichen handelt es sich lediglich um ein Prüfzeichen zur Kontrolle der Produktionskette", so Thomas Isenberg, Leiter Fachbereich Gesundheit/Ernährung des vzbv. Kriterien zur Tierhaltung insbesondere in Hinblick auf den Tierschutz fehlten in dem Konzept ebenso wie Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzes von Gentechnik. Zudem sei für den Verbraucher nicht erkennbar, ob der Betrieb die QS-Anforderungen vollständig oder nur teilweise erfülle.

In Bezug auf die Vergabekriterien kritisierte der vzbv vor allem die Tatsache, dass in der Einführungsphase bei Verbänden, Gemeinschaften, Zentralen - sogenannten Bündlern - auch diejenigen Betriebe bereits unter dem QS-Siegel vermarkten dürfen, die noch gar nicht überprüft worden sind. Dazu müssen lediglich 10 % der angeschlossenen Betriebe überprüft und zugelassen sein.

Zudem bemängelt der vzbv das Fehlen von Sanktionskriterien. Auch Kontrollen würden nicht häufig genug durchgeführt. Diese Punkte seien jedoch von zentraler Bedeutung und notwendige Voraussetzung für die Orientierung von Landwirten, Verarbeitern und Verbrauchern. Konkret fordert der vzbv des Weiteren:
  • Ein vollständiges Verbot von antibiotischen Leistungsförderern (während der gesamten Lebensdauer der Tiere),
  • ein Resistenzmanagement für Antibiotika - der Einsatz von Antibiotika soll gemäß den "Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln" erfolgen. Diese wurden gemeinsam von der Bundestierärztekammer (BTK) und der Arbeitsgemeinschaft der leitenden Veterinärbeamten (ArgeVET) erarbeitet und stellen die Regeln der tierärztlichen Wissenschaft für den Einsatz von Antibiotika dar,
  • einen Perspektivenplan für die Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen durch a) ein großzügigeres Platzangebot für die Tiere,
    b) ein Verbot von Vollspaltenböden und Anbindehaltung sowie
    c) eine Reduzierung der zulässigen Transportzeit (4 Stunden),
  • einen Perspektivenplan für die Verfütterung von Futtermitteln ohne gentechnisch veränderte Organismen sowie
  • eine Kennzeichnung der Tierarten bei Zutaten tierischen Ursprungs und die chargenweise Rückverfolgbarkeit bei Schweinefleisch.

Neben diesen grundsätzlichen Mängeln am QS-Konzept nennt Thomas Isenberg als positive Ansätze das Verbot von Antibiotika als Leistungsförderer in der Mast ("leider nicht von Geburt an"), eine Positivliste der Futterinhaltsstoffe sowie die Verpflichtung der Benennung eines Vertragstierarztes - "Maßnahmen also, die über den gesetzlichen Regelungen liegen".


Hintergrund zum QS-Zeichen

Die Fleischwirtschaft macht in der deutschen Ernährungsindustrie den drittgrößten Wirtschaftsbereich aus. Rund 300 Schlachtbetriebe, 950 Zerlegebetriebe und etwa 1.500 Verarbeitungsbetriebe mit EU-Zulassung müssen mit ihren Qualitätsstandards den Erfordernissen der Lebensmittelsicherheit und der Nachfrage entsprechen. Gerade vor dem Hintergrund anhaltend neuer Lebensmittelskandale fragen Verbraucher heute mehr denn je nicht nur nach der hygienischen Qualität eines Nahrungsmittels, sondern auch danach, wo und wie es erzeugt wurde. Fragen des Tierschutzes, nach dem Einsatz von Gentechnik oder der Verwendung von Antibiotika spielen somit eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung. Als Orientierungshilfe dienen neben der Zutatenliste verschiedene Siegel und Prüfzeichen. In Ergänzung zum Biozeichen für ökologische Produkte wird in den nächsten Wochen auch ein Prüfzeichen für Fleisch und Wurstwaren aus konventioneller Produktion eingeführt. Dazu hat die QS-GmbH ein Prüfzeichen, an dem alle Vermarktungsstufen beteiligt sind, entwickelt.
Autor: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Stand: 8. Oktober 2002
Erstellt: 20. August 2002

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