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Umweltjournal.de | Gesundheit und Kosmetik  | Artikel Nr.: 15888

Infektionen in der Arzt-Praxis?

Brüssel, 19.07.2009: Arbeitnehmer im Gesundheitswesen sollen besser vor Infektionen durch Schnittverletzungen geschützt werden. Darauf haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften im Rahmen einer EU-weiten Sozialpartnerübereinkunft geeinigt. Alljährlich ereignen sich über eine Million Fälle von Stichverletzungen durch Nadeln und andere scharfe medizinische Instrumente.


Damit sind sie in Europa eine der gängigsten Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Zustande kam die Übereinkunft nach fünfmonatigen Verhandlungen zwischen den europäischen Vertretern der Sozialpartner dieses Bereichs, der etwa 3,5 Millionen Beschäftigte zählt.

„Schlimmstenfalls führen Verletzungen durch scharfe medizinische Instrumente zu Infektionen und Erkrankungen wie viraler Hepatitis oder AIDS. Dadurch entstehen unseren Gesundheitssystemen und der Gesellschaft insgesamt hohe Kosten“, erklärte Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit. „Die Übereinkunft zeigt einmal mehr, dass der europäische soziale Dialog ein wirkungsvolles Instrument ist, das für die Beschäftigten wie für die Unternehmen in wichtigen Bereichen EU-weit konkrete Ergebnisse zeitigt.“

Mit der Übereinkunft soll eine Arbeitsumgebung geschaffen werden, die den Beschäftigten im Gesundheitswesen maximale Sicherheit bietet und diejenigen schützt, die besonderen Risiken ausgesetzt sind. Zudem ist die Festlegung einer integrierten Herangehensweise zur Bewertung und Vermeidung von Risiken sowie zur Schulung und Unterrichtung der Beschäftigten vorgesehen.

Unterzeichnet wurde die neue Rahmenübereinkunft vom Europäischen Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) und von der Europäischen Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen (HOSPEEM). Diese beiden Organisationen hatten 2006 einen Ausschuss für den sozialen Dialog im Bereich Krankenhäuser und Gesundheitswesen eingerichtet. Auf Antrag der europäischen Sozialpartner wird die EU-Kommission nach den Sommermonaten dem Rat einen Vorschlag zur Umsetzung der Übereinkunft durch eine Richtlinie unterbreiten. Mit der Übereinkunft wird insbesondere einem der prioritären Ziele der EU-Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012 entsprochen.

Autor: Europäische Kommission in Deutschland

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Erstellt: 19. Juli 2009