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Umweltjournal.de | Gesundheit und Kosmetik  | Artikel Nr.: 15238

Feinstaubbelastung viel zu hoch!

Brüssel, 30.01.2009: Da die Luftqualitätsstandards der EU für gefährliche Feinstaubpartikel (PM10) nicht eingehalten wurden, hat die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen zehn Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, eingeleitet. EU-Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: "Luftverschmutzung hat ernste Auswirkungen auf die Gesundheit, und die Einhaltung der EU-Standards muss für uns allerhöchste Priorität haben.


Die neue Richtlinie sieht zwar unter bestimmten Voraussetzungen Fristverlängerungen für die Einhaltung der geltenden Grenzwerte vor, diese dürfen aber die Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen nicht verzögern.“

Hauptverursacher der Feinstaubpartikel sind die Industrie, der Straßenverkehr und private Heizungsanlagen. Sie können Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenkrebs auslösen und die Lebenszeit insgesamt verkürzen.

Grund für die Kommission, jetzt zu handeln, ist das Inkrafttreten der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa im vergangenen Juni. Danach kann den Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen und für bestimmte Gebiete oder Ballungsräume eine Verlängerung der Frist eingeräumt werden, die für die Einhaltung der vorgeschriebenen PM10-Grenzwerte gilt.

Nachdem sie die Mitgliedstaaten im Juni um bestimmte Auskünfte gebeten hatte, verschickte die EU-Kommission jetzt erste Mahnschreiben an zehn Mitgliedstaaten, in denen die seit 1. Januar 2005 geltenden Grenzwerte für PM10 noch nicht durchgesetzt sind. Es handelt sich um Zypern, Estland, Deutschland, Italien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich. Die kritisierte Luftverschmutzung betrifft 83 Millionen Menschen in 132 verschiedenen Luftqualitätsgebieten.

Die genannten Mitgliedstaaten haben für die Luftqualitätsgebiete, in denen eine Überschreitung der PM10-Grenzwerte festgestellt wurde, bisher keine Anträge auf Fristverlängerung gestellt. Die Kommission hat nach Eingang der Anträge neun Monate Zeit, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, oder gegebenenfalls Einwände zu erheben.

Autor: Europäische Kommission in Deutschland

Weiterführende Informationen:


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Stand: 30. Januar 2009
Erstellt: 30. Januar 2009