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Köln - Schon seit einigen Jahren kommt die Kölner Geldanlagefirma Ethik Vermögensverwaltung (kurz: Ethik) nicht aus den Schlagzeilen.Ethik galt seit Anfang der 90er Jahre als Vorzeigeunternehmen bei ökologischen Investments - und ihr Chef Hans Berner als Pionier der ökologischen Geldanlage.
Berners Nimbus hat seit einigen Jahren gelitten - zuletzt musste er sich vor dem Landgericht Köln wegen der Veruntreuung von Anlegergeldern verantworten. Nun hat das Kölner Landgericht ein Urteil gegen Berner gefällt.
Eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 250 DM haben die Richter verhängt. Es handelt sich um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, die Strafe ist für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.
Wenn Berner sich nun drei Jahre lang nichts mehr zuschulden kommen lässt, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen. Darüber hinaus hat er zwei Bewährungsauflagen zu erfüllen:
Zum einen muss er 50 000 DM an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Außerdem muss er noch einmal tief in die Tasche greifen und eine Schadens-Wiedergutmachung von 168 000 DM zahlen. Trotz des Schuldspruchs gilt er als nicht vorbestraft.
Zur Anklage kam es, weil Berner, so lautete der Vorwurf, in den vergangenen Jahren Zahlungen von Brokern in die eigene Tasche gesteckt hatte. Die im Fachjargon "Kick-Back-Zahlungen" genannten Gelder der Aktienhändler sind dafür geflossen, dass er Handelsaufträge an sie vergab.
Diese Gelder hätte er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft an die Anleger weiterleiten müssen. Denn den Anlegern seien die Gebühren der Broker für den Kauf berechnet worden - also stünden ihnen auch die Rückflüsse zu, so die Staatsanwaltschaft.
Die Ethik Vermögensverwaltungs AG betreut nach ihren Angaben Gemeinschaftsdepots im Wert von 61 Millionen DM.
Zu dem relativ milden Urteil kam es, weil Berner sich offenbar so einsichtig zeigte, dass eine langwierige Beweisaufnahme nicht mehr nötig war, und den Auflagen zustimmte. Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt kommt relativ selten vor.
Nach dem Strafgesetzbuch kann man zu diesem Mittel greifen, wenn zu erwarten ist, dass der Täter sich künftig nichts mehr zuschulden kommen lässt.
Der Richter muss dabei neben der Tat auch die Persönlichkeit des Täters würdigen. Unter Juristen heißt die Verwarnung auch "Denkzettelstrafe".
Für den Fondsverwalter sprach, dass er nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Fonds im Übrigen redlich betreut hat. Auch hat er nicht den Umfang der Orders (und damit auch der Kick-Back-Zahlungen) künstlich erhöht, hieß es.
Für Hans Berner ist dieses milde Urteil gleichwohl "eine persönliche Niederlage" - er habe "keinen Vorsatz gehabt". Richterin Regine Appenrodt hat ihm das wohl nicht geglaubt.
Noch nicht ausgestanden Bei der Abwägung konnte sicherlich positiv gewertet werden, dass er in den Jahren 1996, 1997, 1999 und 2000 weniger Gewinn entnommen hat, als ihm nach dem Gesellschaftervertrag für die Verwaltung des Gemeinschaftsdepots "Ethik plus" zusteht.
Insgesamt handelte es sich hier nach Angaben von Berner um eine Summe von rund 1,1 Millionen DM. Für Hans Berner ist der Fall noch nicht ganz ausgestanden.
Das Urteil ist zwar rechtskräftig - trotzdem könnte es für ihn noch ein Nachspiel geben. Im Herbst steht nämlich die nächste Gesellschafterversammlung der Ethik-Aktiendepots an.
Ein solches Aktiendepot ist rechtlich wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert. Die Gesellschafter haben so viele Stimmen, wie sie Anteile besitzen, und wählen den Geschäftsführer. Bereits bei der letzten Hauptversammlung im Oktober vergangenen Jahres hatten Anleger den Versuch unternommen, Berner abzulösen.
Der Bonner Finanzverwalter Philipp Spitz war jedoch vergeblich als Gegenkandidat angetreten - der Antrag wurde in der Abstimmung abgelehnt. Das Urteil könnte Berners Kritikern nun neue Munition liefern.
Hintergrund der Kandidatur: Spitz ist vom gleichen Fach wie Berner und hat vor kurzem die Murphy & Spitz
Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.Umwelt Consult in Bonn gegründet. Bis 1999 war er selbst zwei Jahre bei der Ethik Vermögensverwaltung beschäftigt.
Spitz verließ das Unternehmen, weil seine Ziele nicht in Zusammenarbeit mit Hans Berner zu realisieren gewesen seien, wie er in einem Brief an die Gesellschafter einiger Ethik-Gemeinschaftsdepots schreibt.
Offen ist vorerst auch, wie die Finanzaufsicht den Richterspruch bewerten wird. Die Aufseher haben unter anderem die Aufgabe, die Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern zu beurteilen.
Als Alleinvorstand der Ethik Vermögensverwaltungs AG steht Berner unter der Aufsicht der Behörde. "Bevor wir die schriftlichen Urteilsgründe nicht kennen, können wir nichts entscheiden", heißt es dort.
Hans Berner selbst gibt sich zuversichtlich, dass er weiter im Amt bleibt: "Ich bin uneingeschränkt handlungsfähig", bekräftigt er.