Neue Pflicht für Hauseigentümer: Fachkundiger Blick in die Abwasserleitungen
Düsseldorf, 20.10.2009: Auf Hauseigentümer in NRW kommt eine neue Verpflichtung zu: Das Landeswassergesetz schreibt vor, dass sie ihre privaten Schmutz- oder Mischwasserleitungen auf undichte Muffen, Risse oder so genannte Scherbenbildung (wenn Längs- und Querrisse untereinander verbunden sind) überprüfen und bei Schäden sanieren lassen. Denn sickert Schmutzwasser aus defekten Kanälen, belastet es den Boden. Auf der anderen Seite kann Grundwasser ins defekte Kanalnetz eintreten.Dadurch werden die Kläranlagen zusätzlich belastet. Bei starken Regenfällen steigt das Risiko eines Rückstaus im Keller. Unterm Strich ist die Kontrolle der Leitungen deshalb sinnvoll. Vor der Überprüfung sollten Eigentümer jedoch folgende Tipps berücksichtigen:
* Fristen beachten: Kontrolle und eventuelle Nachträgliche Verbesserung einer umweltbelastenden Anlage oder eines umweltbelastenden Raumes.Sanierung müssen bis spätestens Ende 2015, in Wasserschutzgebieten sogar früher (wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt) abgeschlossen sein. Auch können die Kommunen im Zuge eigener Arbeiten, etwa der Sanierung ihres Kanalnetzes, von den Hauseigentümern verlangen, schon in dieser Zeit ihre Leitungen prüfen und bei Bedarf reparieren lassen. Aber auch ohne Verpflichtung ist es empfehlenswert, sich den öffentlichen Arbeiten anzuschließen. So lassen sich die eigenen Kosten senken.
* Keine Haustürgeschäfte abschließen: Wer mal eben an der Haustür eine scheinbar äußerst günstige Firma beauftragt, zahlt meist drauf. Die angeblichen Schnäppchen entsprechen oft nicht den Standards; häufig werden teure Folgeuntersuchungen fällig. Zudem machen so genannte "Kanalhaie" gern Kasse, indem sie Schäden "feststellen", die gar nicht existieren. Jeder seriöse Betrieb hingegen wird damit einverstanden sein, dass der Kunde über das Angebot in Ruhe nachdenkt und seine Wahl mit Bedacht trifft.
* Gemeinde zu sachkundigen Firmen befragen: Die Dichtheit kontrollieren dürfen gemäß Landeswassergesetz (Paragraph 61a) ausschließlich Firmen, die hohe fachliche, technische und rechtliche Anforderungen erfüllen. Qualifizierte Betriebe kennen die Tiefbau- und Umweltämter in den Gemeinden. Sie sind nach dem Gesetz verpflichtet, die Hauseigentümer zu beraten.
* Sparen mit Hilfe der Nachbarn: Es kann sich immens lohnen, wenn eine Firma gleich mehrere Anschlüsse in unmittelbarer Nähe kontrolliert. Setzen Sie sich deshalb mit den Nachbarn zusammen und fragen bei den Unternehmen, die um Angebote gebeten werden, nach Rabatt für mehrere Überprüfungen.
* Von Förderung profitieren: Einige Gemeinden profitieren vom Förderprogramm "Man unterscheidet kommunales Abwasser und Industrieabwasser. Kommunales Abwasser enthält neben schadstoffbelastetem Regenwasser (z.B. Auswaschung von Fahrbahnen/Parkplätzen) häusliche Abwässer mit Fäkalien, Speiseresten, Desinfektionsmitteln und Spül- und Reinigungsmitteln, die schwer abbaubare Bestandteile enthalten können. Abwasser NRW". Diese Zuschüsse gehen an Kommunen, die in einem so genannten "Fremdwasser-Schwerpunktgebiet" liegen, in dem das G. ist im Boden vor Jahrzehnten versickertes Niederschlagswasser, das sich an wasserundurchlässigen Schichten ansammelt. Grundwasser in besonderem Maße in defekte Leitungen einzudringen droht. Wer als Hauseigentümer in diesen Regionen einen Antrag gestellt hat und die Zusage erhält, der muss die Prüfung und die eventuelle Nachträgliche Verbesserung einer umweltbelastenden Anlage oder eines umweltbelastenden Raumes.Sanierung schon bis Ende 2011 abgeschlossen haben. Außerdem wird allein die Reparatur der Leitungen, nicht aber die Prüfung auf Dichtigkeit bezuschusst.
* Abwarten kann sich rächen: Mancher Hauseigentümer wird sicherlich dazu neigen, die Prüfung auf die lange Bank zu schieben - weil vielleicht gerade andere Ausgaben anstehen oder auch um den nächsten Kanalcheck, 20 Jahre nach dem jetzigen, so weit wie möglich hinauszuzögern. Das kann sich rächen. Denn gegen Ende der Frist 2015 ist damit zu rechnen, dass Nachfrage und damit wohl auch Kosten steigen werden.
Autor: Verbraucherzentrale NRW
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Stand: 20. Oktober 2009
Erstellt: 20. Oktober 2009
Erstellt: 20. Oktober 2009




















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