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Artikel Nr.: 695
Bundestag beschliesst grundlegende Reform des Naturschutzrechts
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Der Bundestag hat am 15.11.2001 in 2. und 3. Lesung ein neues Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994). Bundesnaturschutzgesetz beschlossen. "Woran frühere Bundesregierungen in vier Legislaturperioden gescheitert sind, haben wir umgesetzt und das Naturschutzrecht grundlegend überarbeitet. Damit ist der Weg frei für eine umfassende Modernisierung des Naturschutzes in Deutschland," sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.Mit der Gesetzesnovelle löst die Koalition ein weiteres zentrales umweltpolitisches Versprechen ein.
Mit der beschlossenen Gesetzesnovelle wird das alte
Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994). Bundesnaturschutzgesetz komplett abgelöst. Zu den wesentlichen, bereits im Regierungsentwurf vorgesehenen Änderungen gehören u.a. die Förderung einer natur- und umweltverträglichen
Oberbegriff für gewerblichen Pflanzenanbau und Tierhaltung. Landwirtschaft durch klare Anforderungen an die sogenannte "gute fachliche Praxis", die Sicherung der biologischen Vielfalt durch Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche sowie die Stärkung der Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern durch die erstmals bundesweit eingeführte Verbandsklage. Auch das Verhältnis von
Unter Naturschutz versteht man alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von wildlebenden Arten (Pflanzen und Tiere), ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie zur Sicherung von Landschaften unter natürlichen Bedingungen.Naturschutz sowie Sport und Erholung wird neu definiert, in dem der Erholungswert von Natur und Landschaft in der Zielbestimmung des Gesetzes verankert wurde.
Bundesumweltminister Trittin dankte für die konstruktive und vor allem zügige Beratung des Gesetzentwurfs im Parlament und seinen Ausschüssen. Dabei sei es gelungen, die
Unter Naturschutz versteht man alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von wildlebenden Arten (Pflanzen und Tiere), ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie zur Sicherung von Landschaften unter natürlichen Bedingungen.Naturschutz-Novelle weiter zu verbessern. So wurden die Voraussetzungen für den weiteren natur- und umweltfreundlichen Ausbau der Windkraftnutzung auf dem Meer geschaffen - insbesondere in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) im Bereich zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Küste. Damit bestehe Rechts- und Investitionssicherheit für potenzielle Investoren, so der Minister. In der AWZ kann der
Der BUND ist mit über 365.000 Mitgliedern der größte deutsche Umweltverband und Mitglied im FriendsOfTheEarth.Bund künftig auch Schutzgebiete nach
Die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem begrenzten Areal lebende Tierwelt.Fauna-
Bezeichnung für die Gesamtheit der Pflanzenarten eines Gebiets.Flora-Habitat (FFH) - bzw. Vogelschutzrichtlinie der EU ausweisen. Der Meeresnaturschutz wird insgesamt deutlich aufgewertet. Energiefreileitungen müssen in Zukunft so konstruiert sein, dass sie gegen Stromschlaggefahr für große Vögel wie Störche und Greifvögel geschützt sind.
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wird nun dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet. Sie bedarf jedoch nicht seiner Zustimmung. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen.
Autor: oekoserve GmbH
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Stand: 17. November 2009
Erstellt: 17. November 2001
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