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Artikel Nr.: 16299
Für Tierrechte vor Gericht ziehen
Berlin, 10.11.2009: Der Koalitionsvertrag des Saarlandes sieht die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage für anerkannte Tierschutzorganisationen vor. Tierschützer halten die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage für dringend erforderlich, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften durch seriöse Tierschutzverbände gerichtlich überprüfen lassen zu können. Bisher können Verbände - sozusagen als Anwalt der Tiere - bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten.Diese würden erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden. Hingegen können Tiernutzer wie etwa industrielle Tiermäster für ihre Interessen durch alle Instanzen klagen. Bisher hatte Bremen als erstes Bundesland 2007 dieses Klagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen eingeführt. Im Vergleich zu dem, was die Koalitionsverträge der Bundesregierung und der fünf Bundesländer in Sachen Tierschutz hergeben, macht das Saarland vor, wie es auch gehen kann", sagt Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Das
Verbandsklagen gibt es in zwei Formen: als sog. egoistisches V. bei dem es um prozessuale Geltendmachung gebündelter Individualrechte geht, sowie als altruistisches V.. Verbandsklagerecht wird bislang im Naturschutzrecht, Behindertenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht gewährt. (Tierrechte/hs)
Autor: The Epoch Times Deutschland
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Stand: 10. November 2009
Erstellt: 10. November 2009
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