Umweltjournal.de | Umwelt und Natur  | Artikel Nr.: 16543

NRW-Landtagsabstimmung: CDU und FDP blockieren Tierschutz-Verbandsklage erneut





Aachen, 24.01.2010: CDU und FDP haben heute den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen endgültig abgelehnt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte zeigt sich dennoch zuversichtlich, Schwarz-Gelb im Vorfeld zur Landtagswahl am 9. Mai für das Klagerecht im Tierschutz zu gewinnen.

Nach Aussagen des Verbandes bestätige bisher jede Rechtsprüfung, dass Deutschlands Demokratie gerade auch dem Tierschutz den Gang vor Gericht zu ermöglichen hat. Aber die Fehlinformationen von Forschung und Wirtschaft, die mit der Tierschutz-Verbandsklage das Aus für die tierexperimentelle Forschung und eine Prozessflut propagieren, sei bei Nordrhein-Westfalens Christ- und freien Demokraten auf fruchtbaren Boden gefallen, so der Bundesverband Menschen für Tierrechte.

„Anders als ihre Parteikollegen im Saarland, die sich im Koalitionsvertrag mit B90/Die Grünen zur Tierschutz-Verbandsklage bekennen, zeigen CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen, wie sehr sie an den Lippen von Forschung und Wirtschaft kleben, statt sich redlich mit den Sachargumenten auseinanderzusetzen“, beschreibt Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes, die Situation.

Während jeder Tiernutzer gegen zuviel Tierschutz vor Gericht klagen kann, darf niemand stellvertretend für die Tiere die Einhaltung von Tierschutzvorgaben gerichtlich überprüfen lassen. Für Deutschlands Demokratie, die den Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen hat, sei dies ein untragbarer Zustand, betont der Tierrechtsverband. Juristische Gutachten belegten zweifelsfrei, dass das Klagerecht weder Forschung, noch Tierversuche behindere oder gar Gerichte mit Prozessen blockiere. Um auf diese Ungerechtigkeit erneut aufmerksam zu machen, habe der Verband heute vor dem Landtag eine Demonstration veranstaltet.

Die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden
– sozusagen als Anwalt der Tiere – tierschutzrechtliche Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen. Bisher können bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Strafanzeigen erstattet werden, die erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden. Die Bundesländer sind durch die Verwaltungsgerichtsordnung des Bundes berechtigt, das Tierschutz-Verbandsklagerecht zu etablieren. Als erstes führte es Bremen in 2007 ein. 2009 wurde es im Jamaika-Koalitionsvertrag des Saarlands festgeschrieben. In Hamburg ist es Bestandteil des schwarz-grünen Koalitionsvertrages. Die Fraktion Die Linke hat bereits einen Antrag in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht.

Gesetzentwurf vom 01.09.2009
Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses vom 19.11.2009
Autor: Bundesverband der Tierversuchsgegner Menschen für Tierrechte e.V.
1284 Aufrufe
Stand: 24. Jänner 2010
Erstellt: 24. Jänner 2010

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