Todesgefahr für Delfine im Duisburger Zoo
Duisburg/Hagen/Radolfzell, 24.07.2009: Am Sonntag demonstrierten nach gutbesuchter Kundgebung am Vortag in Münster vor dem Duisburger Zoo das Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) aus Hagen und ProWal aus Radolfzell gegen die Delfinhaltung im Delfinarium. Große Banner waren gespannt und es wurden Flyer und Luftballons mit dem Motto "Zoo ohne Delfine" verteilt. Die Kölner Tierrechtsinitiative informierte ebenfalls. Nach Aussage der Kundgebungs-Initiatoren von WDSF und ProWal erfüllt eine Haltung der sensiblen Tiere in den relativ kleinen Betonbecken niemals die biologischen Grundbedürfnisse der intelligenten Meeressäuger. Unzweifelhaft haben die bis zu 1500 Zuschauer im Delfinarium mehr Platz als die Tiere. Delfine können in freier Wildbahn täglich bis zu 100 Kilometer in Gruppen von bis zu 100 Tieren, den sogenannten Delfinschulen, zurücklegen und erreichen Tauchtiefen von 300 Meter.
Die Delfinschützer verbuchten die Aufklärungs-Kampagne vor dem Haupteingang des Zoos als Erfolg.
WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller: Wir haben mit unseren Informationen über die grausamen Ursachen der Delfinhaltung annähernd Tausend Besucher erreicht und freuen uns, dass die meisten davon auf unser Anraten das Delfinarium nicht besucht haben. Das war auch der Sinn unserer Luftballon-Aktion, denn wir wollten natürlich nicht, dass unsere mit den Warnhinweisen versehenen Luftballons in das Delfinarium gelangen.
Die Luftballons der Delfinschützer wurden den Kindern jedoch nach Betreten des Zoos von Zoo-Mitarbeitern wieder abgenommen angeblich freiwillig. Stattdessen erhielten sie eigene Zoo-Ballons mit der Aufschrift Zoo Duisburg und dem Delfinsymbol. Offenbar besuchten diese Kinder mit ihren Eltern doch das Delfinarium, denn im Delfinarium selbst schwebte mindestens einer dieser mit Gase sind Substanzen, bei denen die einzelnen Moleküle so weit voneinander entfernt sind, daß sie praktisch keine Anziehungskraft mehr aufeinander ausüben und daher nicht mehr wie bei Flüssigkeiten oder Feststoffen aneinander haften. Gas gefüllten Luftballons des Zoos direkt unter dem hohen Geneigte D. sind weniger bauschadensanfällig und sollten Flachdächer vorgezogen werden. Dach über dem Delfinbecken in der Nähe der heißen Flutlichtstrahler.
Nach dem Inspektionsbesuch des Delfinariums während der Vorführung sagte der Geschäftsführer von ProWal, Andreas Morlok:
"Diese zooeigenen Gummiballons im Delfinarium sind eine Todesgefahr für die Delfine. Das Gas entweicht innerhalb von 24 Stunden und die Ballons mit den Plastikbändern fallen dann in das Delfinbecken, wo sich zwei unerfahrene Jungtiere und vier ausgewachsene Delfine jederzeit aufhalten können und die Ballons als Nahrung betrachten, zumal sie es gewohnt sind, gefüttert zu werden. Während die Besucher während der halbstündigen Vorstellung durch den Trainer in drei Minuten recht dürftig über die biologischen Eigenschaften und die Gefahren durch Fischernetze in freier Wildbahn aufgeklärt werden, schwebt die Gefahr für die Delfine in Duisburg direkt über ihnen.Besucher dürfen bei Betreten des Delfinariums keine Speisen mit hinein nehmen, denn diese könnten eine Infektionsgefahr für die Delfine darstellen, wenn sie in das Becken gelangen. Die Zoo-Ballons wurden den Kindern allerdings belassen, denn man wollte ihnen offenbar nicht ein zweites Mal, wie am Haupteingang, einen Ballon wegnehmen.
WDSF-Chef Ortmüller machte den Delfintrainer Roland Edler sofort auf die Gefährlichkeit des schwebenden Gasluftballons aufmerksam und forderte die sofortige Sperrung des Beckens für die Delfine, um diese nicht zu gefährden. Edler hatte die Gefahr noch gar nicht erkannt und versprach den Ballon, der unter dem rund 15 Meter hohen Hallendach schwebte, nach Feierabend zu entfernen.
Tatsächlich sind im Nürnberger Delfinarium bereits zwei Delfine durch die Unvernunft von Zuschauern gestorben. In ihren Mägen entdeckte man bei der Autopsie Geldmünzen. Die Delfinschützer fordern die Schließung der letzten drei von ursprünglich neun Delfinarien in Deutschland.
Autor: Wal- und Delfinschutz-Forum WDSF
Weiterführende Informationen:
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Stand: 1. Dezember 2009
Erstellt: 24. Juli 2009
Erstellt: 24. Juli 2009







Artikel Nr.: 15905
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