Genmais gefährdet Schmetterlinge
Berlin, 13.07.2009: Der NABU kritisiert, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) keine Bedenken gegen den Anbau der gentechnisch veränderten Maissorte MON 810 hat. Zu begrüßen sei jedoch, dass die EU-Behörde erstmals mögliche Risiken für Schmetterlinge und andere so genannte Nicht-Ziel-Organismen einräumt. Sie rät daher in ökologisch sensiblen Gebieten zu Schutzmaßnahmen, um einen Kontakt mit gentechnisch veränderten Pollen zu verringern.Das in MON 810 enthaltene Bt-Gift könne einer Reihe von europäischen Schmetterlingsarten gefährlich werden. MON 810 ist in Deutschland seit April aus Vorsorgegründen verboten.
Die jetzt veröffentlichte Stellungnahme der EFSA zeigt, dass die Bedenken von Naturschützern berechtigt waren. Jahrelang wurde uns erzählt, es gebe keinen Grund für besondere Schutzmaßnahmen für Naturschutzgebiete beim Genmais-Anbau, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Abstandsregelungen mussten mühsam vor Gericht erstritten werden.
Ursache für die Risiken durch den Genmais ist das Gift des Bodenbakteriums Bacillus thuringiensis (Bt). Es wird durch die gentechnische Veränderung im Der Mais ist eine einhäusige, getrenntgeschlechtlich (monözisch) Pflanze, die bis zu 2,5 Meter hohe Stängel hat, die in einen männlichen Blütenstand enden. Die weiblichen Blütenstände entspringen der mittleren Stängelhälfte. Die Fremdbestäubung erfolgt durch den Wind.Mais in jeder Eine Zelle ist der kleinste, lebens- und teilungsfähige Funktionseinheit biologischer Organismen. Die Größe menschlicher und tierischer Zellen beträgt durchschnittlich 6 bis 200 µm.Zelle produziert. Das Bt-Toxin ist giftig für den Schädling Maiszünsler, einem Schmetterling, aber teilweise auch für Raupen anderer Schmetterlingsarten, so die EFSA. Der NABU befürchtet, dass auch gefährdete Arten durch das Gift getötet werden. Fehlende Daten zu Bt-Mais und Schmetterlingen sind ein klares Versäumnis der Forschung, betonte Tschimpke. Das habe auch die EFSA festgestellt.
Unverständlich für den NABU bleibt: Obwohl die EU-Behörde die Risiken erkannt hat, kommt sie in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass der erneuten Zulassung von MON 810 ohne eine weitere genaue Überwachung dem sogenannten Monitoring nichts im Wege steht. Ein kleiner Sieg immerhin: Erstmals wird offiziell auf EU-Ebene der Forderung des NABU nach Abstandsregelungen von Feldern mit Genpflanzen zu Schutzgebieten Nachdruck verlieren, so Gentechnikexpertin Steffi Ober.
Autor: NABU Naturschutzbund Deutschland e.V.
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Stand: 13. Juli 2009
Erstellt: 13. Juli 2009
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